GtV-Bundesverband Geothermie begrüßt Beschränkung der rechtlichen Regelung der CO2-Ablagerung auf Demonstrationsanlagen
- CCS-Gesetz darf weitere Entwicklung der Geothermie nicht beeinträchtigen
- Erlaubnis zur Untersuchung von möglichen CO2-Ablagerungsstätten in Brandenburg rechtswidrig
Berlin, 26.3. 2010 – Der GtV-Bundesverband Geothermie (GtV-BV) begrüßt die am vergangenen Mittwoch, den 24.3., auf der Bundespressekonferenz getätigten Äußerungen von Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen zum geplanten Gesetz zur Ermöglichung der Abscheidung und Ablagerung von Kohlendioxid (CCS). Laut Medienberichten hatte der Minister angekündigt, mit einem neuen CCS-Gesetz lediglich eine rechtliche Grundlage für Demonstrationsanlagen schaffen zu wollen.
Nach Auffassung des Verbands muss die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der CO2 -Ablagerung erst nachgewiesen werden. Dazu können Demonstrationsprojekte dienen, deren gesetzliche Grundlage durch ein entsprechendes Gesetz geschaffen werden muss. Eine Blockade der anderweitigen Nutzung des Untergrunds gerade in der norddeutschen Tiefebene durch umfangreiche und exklusive Erkundungsrechte sozusagen „auf Vorrat“ für die CO2 –Ablagerung – wie in dem im vergangenen Jahr zurückgezogenen Gesetzentwurf der Großen Koalition vorgesehen - würde nicht nur der EU-Gesetzgebung widersprechen, sondern auch allen verkündeten klimaschutz- und energiepolitischen Ziele der Bundesregierung entgegenstehen. Daher weisen die Äußerungen von Herrn Dr. Röttgen in die richtige Richtung.
„Die Tiefe Geothermie bietet enorme Potenziale für eine nachhaltige Strom- und Wärmeversorgung gerade in der norddeutschen Tiefebene“, so Hartmut Gaßner, Präsident des GtV-BV. „Der Gesetzgeber muss darauf achten, dass die Entwicklung der Geothermie nicht durch die Suche nach Lagerstätten für CO2 verhindert wird. Wir freuen uns, dass der Bundesumweltminister diese Meinung offensichtlich teilt.“
Der GtV-BV unterstreicht darüber hinaus, dass er bei der Nutzung der geologischen Ressourcen einen Vorrang für Erneuerbare Energien für absolut notwendig hält, um die ehrgeizigen deutschen Klimaschutzziele zu erreichen und eine nachhaltige Energieversorgung zu ermöglichen.
Mit dieser Auffassung sieht sich der GtV-BV im Einklang mit dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament. Diese haben in der Begründung für die EU-Richtlinie zur CO2 -Ablagerung unmissverständlich festgestellt, dass CCS eine „Brückentechnologie“ darstellt, die „sowohl bei der Forschung als auch bei der Finanzierung nicht dazu führen [sollte], dass die Bemühungen zur Förderung […] von erneuerbaren Energien […] verringert werden.“ Diese EU-Richtlinie ist die rechtliche Grundlage für das deutsche Gesetz.
Anlässlich der Erlaubnis des Landesamts für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) Brandenburg für die Erkundung potenzieller Speichermöglichkeiten für Kohlendioxid im Raum Neutrebbin (Landkreis Märkisch-Oderland) durch die Vattenfall Europe Mining AG in der vergangenen Woche bekräftigt der GtV-BV außerdem seine Auffassung, dass jegliche Erlaubnis dieser Art zur Untersuchung eines Gebiets auf die Eignung zur CO2 -Ablagerung ohne ein CCS-Gesetz unzulässig ist. Die von den Energieversorgungsunternehmen in diesem wie auch in anderen Anträgen angeführte Suche nach dem Bodenschatz Sole ist offensichtlich nur vorgeschoben. Dies hat das LBGR in der Pressemitteilung zur Aufsuchungserlaubnis selbst festgestellt, indem es sagt: „Mit der Erkundung des Bodenschatzes Sole lassen sich zugleich Kenntnisse über die Eignung der Lagerstätte als Speicherstätte (z.B. Ausdehnung der Formation) gewinnen.“ Dafür gibt es im Bundesberggesetz (BBergG) keine rechtliche Grundlage, da die Entsorgung von Reststoffen und entsprechende Untersuchungen nicht dem BBergG unterliegen. Genau aus diesem Grund ist ein gesondertes CCS-Gesetz ja überhaupt notwendig. Der GtV-BV unterstützt daher die Auffassung der Brandenburger Bürgerinitiative „CO2 -Endlager stoppen“, wonach das Bergbauamt diese Erlaubnis nicht hätte erteilen dürfen.
Über den GtV-Bundesverband Geothermie: Der 1991 gegründete GtV-Bundesverband Geothermie (GtV-BV) ist ein Zusammenschluss von Unternehmen und Einzelpersonen, die in allen Bereichen der Forschung und Anwendung tätig sind. Der Verband vereint gegenwärtig ca. 950 Mitglieder aus Industrie, Wissenschaft, Planung und der Energieversorgungsbranche. Hauptaufgaben des Verbands sind die Information der Öffentlichkeit über die Nutzungsmöglichkeiten der geothermischen Energie zur Wärme- und Stromerzeugung sowie der Dialog mit politischen Entscheidungsträgern, um die Rahmenbedingungen für diese Energieform kontinuierlich zu verbessern. Der GtV-BV organisiert den jährlichen Geothermiekongress ebenso wie Workshops zu aktuellen Themen und gibt neben Informationsmaterial die Fachzeitschrift „Geothermische Energie“ heraus.
Der Geothermiekongress 2010 findet vom 17. bis 19. November in Karlsruhe statt, begleitet von der Messe geoENERGIA 2010.
Kontakt:
Stefan Dietrich
Referent für Kommunikation
GtV-Bundesverband Geothermie e.V.
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Telefon 030.726102.640, Telefax 030.7261026.10
stefan.dietrich@geothermie.de
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