GtV-Bundesverband Geothermie fordert uneingeschränkten Vorrang für Geothermie und Stromspeicherung vor CO2-Ablagerung bei Nutzung des Untergrunds
Gesetzentwurf zur Ermöglichung der Abscheidung und Ablagerung von Kohlendioxid (CCS) bietet keine Gewähr für Ausschluss von Nutzungskonkurrenzen
CCS keine energiepolitische Option für Deutschland
Berlin, 14. Juli 2010 – Der GtV-Bundesverband Geothermie (GtV-BV) sieht in dem von den Bundesministerien für Umwelt und Wirtschaft am heutigen Mittwoch, den 14. Juli den Medien vorgestellten Entwurf eines Gesetzes zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz – KSpG) die Gefahr, dass die mögliche Nutzung der Geothermie in den betroffenen Gebieten unmöglich gemacht wird
Der Verband begrüßt zwar, dass das Gesetz eine rechtliche Grundlage nur für Demonstrationsanlagen schaffen soll und eine bundesweite Mengenbegrenzung auf 8 Millionen Tonnen abzulagerndes CO2 pro Jahr vorsieht. Dennoch kann es auch in den Gebieten, in denen Demonstrationsanlagen erlaubt werden sollen, zu Nutzungskonkurrenzen kommen. Dass dadurch die Nutzung der Geothermie eingeschränkt werden kann, zeigt das Beispiel der brandenburgischen Gemeinde Beeskow. Die Stadt hatte im Januar 2010 einen Antrag auf die Erteilung von Bergrechten für die Nutzung der Geothermie beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) Brandenburg beantragt. In seiner Stellungnahme hatte das LBGR kritisiert, dass die im Oktober 2009 gewährten Nutzungsrechte von Vattenfall nicht berücksichtigt worden seien. Das LBGR hatte dem Konzern eine bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von Sole im Erlaubnisfeld Birkholz-Beeskow erteilt. Allerdings nutzt Vattenfall diese Erlaubnis zur Erkundung von Ablagerungsmöglichkeiten für CO2. Die Gemeinde Beeskow hat gegen diese Erlaubnis Widerspruch eingelegt, da sie ihrer Auffassung nach eine rechtswidrige Enteignung darstellt. Speicherrechte liegen nach geltender Rechtslage bei den Grundstückseigentümern und können nicht von der Bergbehörde vergeben werden. Der GtV-Bundesverband Geothermie teilt die Rechtsauffassung der Stadt Beeskow.
„Wir haben als Verband wiederholt davor gewarnt, Nutzungskonkurrenzen mit der Geothermie zu schaffen und der Ablagerung von Kohlendioxid Vorrang einzuräumen“, so Hartmut Gaßner, Präsident des GtV-BV, anlässlich der Vorstellung des Gesetzentwurfs durch die Minister. „Wir brauchen stattdessen einen uneingeschränkten Vorrang für die Erneuerbaren Energien auch bei der Nutzung des Untergrunds.“ Das umfasst neben der Geothermie auch die Speicherung von Wind- oder Solarstrom in unterirdischen Druckluftspeichern.
Die weitere Verstromung von Kohle unter Zuhilfenahme der CCS-Technologie ist nach Ansicht des Verbands keine Option für die zukünftige Stromversorgung in Deutschland. Die Erneuerbaren Energien bieten die Möglichkeit einer Vollversorgung bis 2050, wenn die politischen Weichen richtig gestellt werden. Dies haben verschiedene Studien in den vergangenen Monaten wiederholt nachgewiesen. „Wir sind nicht dagegen, dass in Demonstrationsanlagen die Technologie zu Abscheidung und Ablagerung von CO2 entwickelt wird. In Ländern wie China oder Indien kann der Ensatz von CCS sinnvoll sein, da dort mit Sicherheit noch lange Kohle verstromt wird. Damit ergeben sich für Deutschland Exportchancen für hier entwickelte Speichertechnologien“, so Gaßner. „In Deutschland haben wir aber bessere Alternativen."






