GtV-Bundesverband - CCS-Gesetz: Auch Untersuchungsgenehmigungen müssen beschränkt werden!
Stellungnahme des GtV - Bundesverbandes Geothermie e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CCS) vom 23.07.2010 - Verbändeanhörung im BMWi am 27.08. 2010 zeigt erhebliche Widerstände gegen neuen Anlauf für CCS-Gesetz
Berlin, 28. August 2010 - Der GtV – Bundesverband Geothermie e.V. hält daran fest, dass die Entwicklung der Geothermie durch die CCS-Technologie nicht nachhaltig beeinträchtigt werden darf. Nach der CCS-Richtlinie 2009/31/EG ist die CCS eine Brückentechnologie, die zur Abschwächung des Klimawandels beitragen kann. Sie bietet aber – im Unterschied zur Geothermie – keine Perspektive für eine nachhaltige, kohlendioxidfreie und ressourceneffiziente Energiegewinnung. Hierzu Hartmut Gaßner, Präsident des GtV- Bundesverband Geothermie: "Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, dass auch der jetzt vorgelegte neue Entwurf eines CCS-Gesetzes ermöglicht, die Entwicklung der Tiefengeothermie in weiten Teilen Deutschlands über Jahre hinweg zu blockieren." Dies selbst dann, wenn es – was derzeit offen ist – niemals zu einem nennenswerten Einsatz der Kohlendioxidablagerung kommen wird. Zwar soll die Kohlendioxidablagerung nun zunächst auf Demonstrationsvorhaben beschränkt werden. Das ist zu begrüßen. Die Beschränkungen gelten jedoch nur für die Kohlendioxidablagerung selbst. Nach wie vor sind keine Regelungen vorgesehen, die eine flächendeckende Reservierung des Untergrundes für Untersuchungen auf die Eignung zur Kohlendioxidspeicherung ausschließen. Nach wie vor ist während der Gültigkeitsdauer der Untersuchungsgenehmigung eine Aufsuchung von Erdwärme von vornherein ausgeschlossen.
Schon jetzt hat die RWE Dea AG in Schleswig-Holstein mit einer angeblich der Aufsuchung von Sole dienenden Erlaubnis, die in Wirklichkeit auf die Untersuchung des Untergrundes auf seine Eignung zur Kohlendioxidablagerung gerichtet ist, eine Fläche von insgesamt 8.300 qkm, also mehr als die Hälfte der Landesfläche, für sich reserviert. Im Falle einer zu erwartenden Überleitung der Erlaubnis in eine Untersuchungsgenehmigung des CCS-Gesetzes ist innerhalb dieses Feldes über Jahre hinaus jegliche Aufsuchung von Erdwärme durch Dritte ausgeschlossen. Aktuell sieht sich die Stadt Beeskow im Land Brandenburg in der Entwicklung ihres kommunalen Geothermieprojekts gehindert, weil ihr die CCS- Untersuchungsrechte von Vattenfall entgegengehalten wird. Es wurde Widerspruch von der Stadt eingelegt! "Um dies zu verhindern, so Hartmut Gaßner, muss auch die Erteilung von CCSUntersuchungsgenehmigungen bis zum Nachweis der Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit einer Kohlendioxidablagerung auf wenige Demonstrationsfelder in einem gesetzlich näher zu bestimmenden Umfang beschränkt werden". Aufsuchung und Gewinnung von Tiefengeothermie sowie die Entwicklung neuer Speichertechnologien dürfen nicht beeinträchtigt werden, solange die Kohlendioxidablagerung ihren Nutzen für Klima und Volkswirtschaft nicht unter Beweis gestellt hat.
Gaßner: "Der Vorrang der Erneuerbaren Energien, gerade auch der Erdwärmenutzung, darf nicht zu Gunsten der Absicherung der Kohleverstromung zurückgestellt werden." Zu begrüßen ist ferner die nun vorgesehene Befristung der Untersuchungsgenehmigungen bis zum 31.12.2015. Diese Befristung bietet jedoch keinen dauerhaft wirksamen Schutz. Da der vorgesehene Evaluierungsbericht erst bis Ende 2017 vorzulegen ist, wird bis dahin nicht feststehen, welche Zukunft die Kohlendioxidablagerung haben wird. Deshalb ist absehbar, dass der Gesetzgeber rechtzeitig zum 31.12.2015 für alle bis dahin bestehenden Genehmigungen eine Verlängerungsmöglichkeit eröffnen wird. Die vorstehenden Aspekte hat Hartmut Gaßner, Präsident des GtV – Bundesverband Geothermie, auch im Rahmen der Anhörung des BMWi zum vorliegenden Gesetzentwurf am 27.08 2010 eingebracht.
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