Baden-Württemberg: Startschuss zur Förderung der Tiefen Geothermie

31.01.06 | Nachrichten & Kurzmeldungen

 

Am Freitag startete Baden-Württembergs Wirtschaftsminister Ernst Pfister mit einem Aufruf zum Bieterwettbewerb das neue Förderprogramm des Landes für die Tiefe Geothermie. Dieses zielt darauf ab, das geologische Risiko beispielhafter Einzelvorhaben mitzutragen. Anträge können ab sofort beim Wirtschaftsministerium gestellt werden. Erstmals zur Jahresmitte wird eine Fachkommission Projekte auswählen, die zur Umsetzung geeignet erscheinen. Akzeptierte Vorhaben erhalten einen Zuwendungsbescheid. Die Zuwendung beträgt 25 Prozent der Kosten für die erste Bohrung, maximal 1 Million Euro. Eingereicht werden können alle Projekte zur Tiefen Geothermie mit dem Ziel der Strom- und Wärmegewinnung, unabhängig davon, ob es sich um hydrothermale Anlagen handelt oder das Ziel die Nutzung der „Hot Dry Rock-Technik“ darstellt. Die Zuwendung wird nicht fällig, wenn die erste Bohrung zuvor vereinbarte Zielwerte hinsichtlich Temperatur und Schüttung am Bohrkopf erreicht. Sind jedoch trotz vollumfänglicher Stimulationsmaßnahmen keine Förderraten erreichbar, die eine Kraft-Wärme-Kopplungs-Nutzung ermöglichen, wird die Auszahlung des Zuschusses fällig. Die Zielparameter für Temperatur und Schüttung werden zwischen Antragsteller und Projektkommission im Vorfeld des Zuwendungsbescheids aufgrund der Projektrahmendaten und der geologischen Prospektion vereinbart und sind Teil des Zuwendungsbescheids. Die Projekte müssen so angelegt sein, dass sie sich bei erfolgreicher Realisierung über die gesamte Lebensdauer der Anlagen ohne eine Landesförderung selbst tragen können. Die Vorhaben sollen eine möglichst vollständige und ganzjährige Nutzung geothermischer Wärme umfassen sowie auf der Grundlage dieser Wärmeenergie Strom erzeugen.

Notwendig für eine Teilnahme am Wettbewerb um die Teilrisikoabdeckung sind:

  • Projektbeschreibung: Die Projektbeschreibung soll das Vorhaben vollumfänglich darstellen und belegen. Dazu gehört auch das komplette Anlagen-Engineering einschließlich aussagekräftiger Planunterlagen.
  • Finanzierungskonzept: Das Finanzierungskonzept soll in belastbarer Weise die Gesamtfinanzierung des gesamten Vorhabens darstellen. Dazu sind auch diesbezügliche Vertragsunterlagen mit allen Kredit gewährenden Einrichtungen oder Finanzierungsfonds vorzulegen.
  • Energiekonzept: Das Energiekonzept soll in technisch ausgearbeiteter Weise den Gesamtenergieeinsatz und die Verwendung der gewonnenen Energie (Strom und Wärme) über die Anlagenlebensdauer darstellen und bilanzieren.
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung: Es ist eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung über die gesamte Projektlaufzeit für das Gesamtprojekt vorzulegen. Grundlage dafür ist VDI 2067.
  • Verbindlicher Zeitplan: Es soll ein konkreter und verbindlicher Zeitablaufplan (mit Angabe des Projektbeginns) für die Einrichtung und den Bau der gesamten Anlage bis einschließlich des baulichen Endzustandes erstellt werden.
  • Umweltverträglichkeitsbericht: Es sollen die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt dargestellt und bilanziert werden. Dabei sind insbesondere die Auswirkungen auf die Schutzgüter Wasser, Boden und Luft von Belang.
  • Geologische Erkundung: Zusammenstellung aller aus dem Umfeld des Untersuchungsgebietes bereits vorhandenen geologischen, hydrogeologischen, geothermischen und gegebenenfalls seismologischen Unterlagen - Durchführung und Auswertung neuer noch anstehender Untersuchungen (z.B. Seismik).
  • Vorlage einer Machbarkeitsstudie aus geologischer, hydrogeologischer und geothermischer Sicht auf der Basis vorhandener Unterlagen mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen inklusive detaillierter Projektbeschreibung.

Die Vorhaben dürfen erst nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids für ein positiv eingestuftes Vorhaben begonnen werden. Als Vorhabensbeginn gilt bereits eine Auftragsvergabe. Vorbereitende Planungsleistungen und geologische Erkundung bleiben davon unberührt.

Ein Antragsformular und die allgemeine Information sind beim Wirtschaftsministerium zu erhalten (Tel.: 0711/ 123-2489). Auch im Internet sind die Informationen unter www.wm.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php/62333 abrufbar.

„Die Nutzung der Geothermie als umweltfreundliche Quelle für Strom und Wärme bedingt unter den hiesigen geologischen Bedingungen sehr viel mehr Aufwand,“ begründete Pfister das Vorhaben. Daher bedürfe es der Demonstration beispielhafter Einzelfälle um die Basis für eine breitere Nutzung zu schaffen. Dies gelte insbesondere auch deshalb, weil die Stromerzeugung mit dem in Baden-Württemberg im tiefen Untergrund anzutreffenden Temperaturniveau technologisches Neuland darstelle. Die Nutzung der erneuerbaren Energien sei ein wichtiges Ziel des Landes, betonte der Wirtschaftsminister. Bis zum Jahr 2010 solle der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung  auf 11,5 Prozent (2004: 8,1 Prozent), am Primärenergieverbrauch von 3,3 Prozent auf 4,8 Prozent erhöht werden.