Erstellung von Erdwärmebohrungen: ZVK-Pflicht für Unternehmen
24.01.09 | Nachrichten & KurzmeldungenDas Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Erdwärmebohrungen in einem Grundstück im Zusammenhang mit seiner baulichen Nutzung sind keine Urproduktion sondern baugewerbliche Tätigkeit. Ausführende Betriebe sind somit beitragspflichtig zur Zusatzversorgungskasse des Bauhandwerks (ZVK). Sie müssen damit rechnen, für vier Jahre rückwirkend Beiträge und Zinsen zahlen zu müssen. Die Verrechnungsmöglichkeit mit Urlaubskostenerstattungsansprüchen haben die Vorstände der SOKA-Bau Ende vergangenen Jahres abgeschafft. (10 AZR 67/08 – BAG)





