Pressemitteilung des Bundesverbandes Erneuerbare Energien e.V.: Bruesseler Hexenjagd gegen neue Energien beenden

Bruesseler Hexenjagd gegen neue Energien beenden

Paderborn (iwr-mailservice) - Eine sofortige Beendigung der seit Jahren dauernden Hetzkampagne der EU-Wettbewerbsdirektion gegen die erneuerbaren Energien fordert der Bundesverband Erneuerbare Energie. Auf Draengen der deutschen Atomwirtschaft hat diese Direktion seit Jahren das erfolgreiche deutsche Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) attackiert.

Kaum hat nun der Bundestag unter ausfuehrlicher Abwaegung der Bruesseler Forderungen und unter Beachtung aller europarechtlichen Regeln das StrEG durch ein Vorranggesetz fuer erneuerbare Energien (EEG) ersetzt, geht die Direktion erneut auf Konfrontationskurs gegen den deutschen Bundestag und die junge Regenrativindustrie: Auf Wunsch des Verbandes der Elektriziaetswirtschaft (VDEW) leitet Generaldirektor Alexander Schaub eine Pruefung auf wettbewerbsrechtliche Zulaessigkeit des Gesetzes ein, kuendigt mit Schreiben vom 7.4. ein voraussichtlich negatives Pruefungsergebnis an und fordert die Stromwirtschaft bereits jetzt auf, die Zahlungen nach diesem Gesetz zu verweigern fuer den Fall, dass seine Meinungsbildung wie angekuendigt negativ verlaeuft.

Nach Ansicht von BEE-Praesident Johannes Lackmann ergibt sich hier die ungeheure Situation, dass ein rechtsgueltiges deutsches Gesetz aus Kompetenzanmassung und ermessensmissbraeuchlichem Verhalten eines Kommissionsbeamten als rechtswidrig dargestellt und suggeriert wird, dass es mit einer negativen Entscheidung unmittelbar seine Wirksamkeit verlieren wuerde. Ein einmaliger Vorgang, der auch die deutschen Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht alarmieren muss. Das Subsidiaritaetsprinzip wird hier ad absurdum gefuehrt. Ein EU-Beamter geriert sich zum Ersatzgesetzgeber, der die Zustaendigkeit der Bundesregierung in ihrer
Wirtschafts-, Energie- und Umweltpolitik auszuhebeln sucht.

Alexander Schaub unterstellt dem Gesetz den Charakter einer nicht genehmigungsfaehigen Beihilfe. Diese Auffassung wird jedoch von der Bundesregierung und verschiedenen Rechtsgutachtern eindeutig widerlegt. Staatliche Mittel kommen nach dem EEG nicht zum Einsatz. Ohne auf diesen Sachverhalt einzugehen, unterstellt Schaub eine gegenteilige Rechtslage.

Selbst wenn das EEG im EU-rechtlichen Sinne eine Beihilfe waere, muesste sie nach geltendem EU-Recht als Umweltbeihilfe wie aehnliche nationale Gesetze zur europaeischen Klimapolitik genehmigt werden. Statt dies zu beruecksichtigen, wird im Gegenteil die fossile und nucleare Energiewirtschaft mit ihren wettbewerbsfremden Strukturen, Verpflechtungen und Subventionen ausgerechnet von einem Wettbewerbshueter staendig beguenstigt.

Der Vorstoss der Direktion ist rechtswidrig und damit juristisch chancenlos. Dennoch kann der BEE nicht zur Tagesordnung uebergehen. Er fordert den zustaendigen Kommissar Monti auf, umgehend personelle Konsequenzen zu ziehen, damit nicht weiterer Schaden durch die permanente Verunsicherung von Investoren entsteht. Immerhin haben bereits mehrere Versorgungsunternehmen in Reaktion auf den Schaub-Brief eine Rueckforderung von Zahlungen im Falle eines negativen Pruefungsergebnisses in Bruessel
angekuendigt.

Die junge und erfolgreiche Regenerativbranche mit ihren 40.000 Mitarbeitern ist nicht laenger bereit, sich bei der praktischen Umsetzung internationaler Klimaziele von beamteten Komplizen der Atomwirtschaft behindern zu lassen.

Genau mit der willfaehrigen Lobbypolitik einerseits und der bevormundenen Regelungswut andererseits sind einige EU-Beamte in der Lage, jegliches Vertrauen in europaeische Institutionen und die Hoffnungen auf eine Fortentwicklung der gemeinsamen europaeischen Idee zunichte zu machen.