Marktanreizprogramm

Im Marktanreizprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) stehen bis zu 350 Millionen Euro die Förderung für erneuerbare Energien im Wärmemarkt zur Verfügung. Das sind deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Als Teil des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung hat das Bundesumweltministerium eine neue Förderrichtlinie für das Marktanreizprogramm erlassen, die unbefristet ab 2008 gelten soll. Ab 2009 wird das Programm auf bis zu 500 Millionen Euro aufgestockt. Die zusätzlichen Mittel sollen aus den Erlösen der Versteigerung von Emissionszertifikaten bereitgestellt werden.

Tiefe Geothermie

Es gelten folgende Fördersätze:

  • für die Anlage: 200 € je installiertem kW, max. 2.000.000 €
  • für Tiefbohrungen: 375 € / m bis 750 € / m (ab 400 m bis Endteufe), max. 2.500.000 Euro pro Bohrung, max. 5.000.000 € pro Projekt.
  • Mehraufwand bei Tiefbohrungen (z. B. zum Erreichen der prognostizierten Fündigkeit): 50% des Mehraufwandes je Bohrung, max. 50% der Planungskosten, max. 1.250.00 € je Bohrung
  • Wärmeauskopplung aus Kraftwerksanlagen: Mehraufwand bei Tiefbohrungen: 50% des Mehraufwandes je Bohrung, max. 50% der Planungskosten, max. 1.250.00 € je Bohrung

Das MAP ermöglich darüber hinaus auch die Förderung mit regenerativen Ressourcen betriebener Fernwärmenetze. Voraussetzung ist eine Mindestabnahme von 500 kWh pro Jahr und Trassenmeter, gemittelt über das gesamte Netz.

  • 60 € je m Trasse bei Neuerschließung, sonst 80 € je m, max. 1.500.000 € bei ausschließlicher Wärmeeinspeisung aus Tiefengeothermie
  • bei Wärmeabsatz über 3 MWh pro Jahr und Trassenmeter 50% des Förderhöchstsatzes
  • 1.800 € je Hausübergabestation bei Anschlussvertrag und nicht bestehendem Anschlusszwang.

HINWEIS: Die genannten Fördersätze treten erst nach einer Notifizierung durch die EU in kraft.

 

Oberflächennahe Geothermie

Seit 2008 stehen für Wärmepumpen Fördermittel aus dem MAP zur Verfügung. 

Sole/Wasser und Wasser/Wasser-Wärmepumpen werden gefördert

  • im Neubau bei einer Mindestarbeitszahl von 4 mit 10 € je m2 zu beheizender Fläche, max. mit 2000 Euro
  • im Altbau bei einer Mindestarbeitszahl von 3.7 mit 20 € je m2 zu beheizender Fläche, max. mit 3000 Euro
  • Der Fördersatz erhöht sich um bis zu 50% bei einer Arbeitszahl von mind. 4.7 im Neu- 4.5 im Altbau.

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