Bewilligungsfeld

Das Feld einer Erlaubnis, Bewilligung oder eines Bergwerkseigentums ist nach BBgs ein Ausschnitt aus dem Erdkörper, der von geraden Linien an der Oberfläche und von lotrechten Ebenen nach der Tiefe begrenzt wird, soweit nicht die Grenzen des Geltungsbereichs dieses Gesetzes einen anderen Verlauf erfordern.


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