Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies zur Verbesserung der Benutzererfahrung. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.

Falls Sie Probleme mit einer wiederauftauchenden Cookie-Meldung haben sollten, können Ihnen diese Anweisungen weiterhelfen.

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Mitglied werden Sponsor werden

Bohrplatz

Für eine geplante Tiefbohrung wird als allererstes der Bohrplatz errichtet, der einen Flächenbedarf von 3000-5000 m² hat.

Er muss über einen Wasser- und Stromanschluss verfügen und wird immer so angelegt, dass keine wassergefährdenden Flüssigkeiten in den Untergrund gelangen können. Das Entwässerungskonzept und das Abfallentsorgungskonzept für den Bohrplatz müssen festgelegt werden. Mit dem Fundament sollten im Falle einer Dublette mit Schrägbohrungen auch beide Standrohre und Bohrkeller der geplanten Bohrungen bereits vor Bohrbeginn realisiert werden. Auffangbecken und Zwischenlagerung von Bohrklein und Bohrschlamm während der Bohrarbeiten müssen entworfen werden. 

Der Bohrplatz besteht im Wesentlichen aus dem inneren (Maschinenfundamente, Bohrkeller, Maschinenaufstellfläche, Rohrlager) und dem äußeren (Umfahrung, Aufstellfläche für Container, Lagerfläche) Bohrplatz. Je nach zuständigem Bergamt sind die Anforderungen leicht unterschiedlich. Ein Bohrplatz ist durch ein Betriebsplanverfahren zu genehmigen. Die Vorgaben reichen von Bohrplätzen, die nur als befestigte Schotterfläche ausgeführt werden bis hin zu komplett asphaltieren Flächen mit entsprechender Entwässerung und Abscheidesystemen.

Auch stellt der Auftraggeber bzw. Betreiber entsprechende Anforderungen. Der eine möchte den Bohrplatz nach Fertigstellung der Bohrungen weitgehend erhalten, der andere überbaut weite Flächen mit den benötigten Anlagenteilen. Da für einen Pumpenwechsel – unabhängig ob mit einer Bohranlage oder Kränen aus-/ eingebaut wird – und Work-over-Arbeiten entsprechend Platz und Lagerfläche benötigt wird, ist dies auf jeden Fall in der Planung zur weiteren Nutzung des Bohrplatzes zu berücksichtigen. Ein teurer Rückbau des äußeren Bohrplatzes ist auf alle Fälle nicht sinnvoll, da erst die Errichtung und dann auch der Rückbau hohe Investitionen verlangen. 

In den meisten Ländern ist nicht nur die Bohrung, sondern bereits die Anlage des Bohrplatzes mit der Bergbehörde abzustimmen. Detaillierte Angaben zur Gestaltung eines Bohrplatzes sind beispielsweise im WEG-Leitfaden (2006) aufgeführt.

WEG Leitfaden Gestaltung des Bohrplatzes

In diesem Leitfaden sind die grundsätzlichen Mindestanforderungen an Bohrplätze beschrieben, deren geplante Nutzungsdauer als Bohrplatz max. 6 Monate beträgt und die damit nicht der VAwS unterliegen. Insbesondere werden hier die Erfordernisse des Gewässerschutzes berücksichtigt.

Anforderungen des Naturschutzes sollen bereits bei der Planung durch die Minimierung von Flächenbedarf und versiegelten Flächen, die Verwendung von recyclingfähigem Material sowie die Minimierung von Abfällen beim Rückbau des Bohrplatzes, berücksichtigt werden.

Arbeitssicherheitlichen Erfordernissen ist durch die Schaffung von sicheren Lauf- und Verkehrsflächen zu entsprechen. Bei der Gestaltung des Bohrplatzes ist sicherzustellen, dass neben der Zu-/Abfahrt durch die Schaffung von Flucht- und Rettungswegen (siehe auch Brandschutzplan) jeder Punkt auf dem Bohrplatz zugänglich ist.

Weitergehende Anforderungen, die sich u.a. aus baustatischen Gründen (z.B. Bohranlagenfundamente sowie Fundamente für Hochtanks und Spülungspumpen) oder für die Auslegung der mit Maschinen und LKW’s befahrenen Flächen hinsichtlich ihrer Beanspruchung ergeben können, werden in diesem Leitfaden nicht berücksichtigt.

Bei der Durchführung von Bohrungen fallen auf dem Bohrplatz neben Bohrgut und Spü-lungsrückständen verschiedene Arten von Flüssigkeiten an. Aus Gründen des Umweltschutzes und insbesondere des Gewässerschutzes werden Bohrplätze so angelegt, dass keine wassergefährdenden Flüssigkeiten in den Boden gelangen können. Des Weiteren werden Flüssigkeiten so weit wie möglich voneinander getrennt und entsorgt.

Literatur

Stober I., und Bucher, K.P.: Geothermie. Berlin – Heidelberg: Springer Verlag/ Springer Geology, 2012. S. 208.

Gec-co global engineering & consulting: Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung eines Erfahrungsberichts gemäß § 97 Erneuerbare-Energien-Gesetz, Teilvorhaben II b): Geothermie, Zwischenbericht, 2018

Weblinks

https://www.bveg.de/umwelt-sicherheit/technische-regeln/weg-leitfaden-gestaltung-des-bohrplatzes/

WEG Leitfaden Gestaltung des Bohrplatzes - Technische Regel ( PDF, 180.96 KB)

Videos

https://www.erdwerk.com/de/media/filme#Bohrplatz

https://youtu.be/8ApCVB5On04 

zuletzt bearbeitet Mai 2023, Änderungs- oder Ergänzungswünsche bitte an info@geothermie.de