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Erdbebenzone

In der neue Erdbebennorm DIN EN 1998 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten – Lastannahmen, Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten“ wird unter anderem eine probabilistische Einteilung  in Erdbebenzonen vorgegeben. Die neue Zonenkarte, die auf der probabilistischen Einschätzung der Erdbebengefährdung beruht, unterscheidet sich grundsätzlich von der deterministischen Karte der DIN 4149 (April 1981), die auf einmalig beobachteten Maximalintensitäten basierte.  

Die Grenzbereiche zwischen den Erdbebenzonen 0 – 1 – 2 – 3 entsprechen Isolinien mit einer Wiederkehrperiode von 475 Jahren für die Intensitäten 6,0 – 6,5 – 7,0 – 7,5 der EMS (Europäische Makroseismische Skala). Die Wiederkehrperiode von 475 Jahren, die einer Überschreitungswahrscheinlichkeit von 10 % in 50 Jahren entspricht, ist die Referenz-Wiederkehrperiode für die harmonisierten Erdbebengefährdungskarten gemäß Eurocode 8.  

  • Zone 0: 6,0 < I < 6,5
  • Zone 1: 6,5 < I < 7,0
  • Zone 2: 7,0 < I < 7,5
  • Zone 3: 7,5 < I

Den Erdbebenzonen sind Bemessungswerte der Bodenbeschleunigung zugeordnet, die für die jeweilige Referenzintensität der Zone als Effektivbeschleunigung auf felsigem Untergrund ermittelt worden sind.

  • Zone 1: ag = 0,4 m/s²
  • Zone 2: ag = 0,6 m/s²
  • Zone 3: ag = 0,8 m/s²

Anzumerken ist hier, dass bei Fernbeben üblicherweise Bodenbeschleunigungen zur Beurteilung herangezogen werden. Für lokale Beben sind Schwinggeschindigkeiten vorzuziehen, die dann nach DIN 4150 beurteilt werden können.

Bedeutung in der Geothermie

Bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb von Geothermieanlagen in seismologischen Zonen ist die natürliche Seismizität explizit zu berücksichtigen und gegenüber einer eventuell zu erwartenden indiuzierten Seismizität abzugrenzen.

Weblink

http://www.gfz-potsdam.de/din4149_erdbebenzonenabfrage/

zuletzt bearbeitet Februar 2020, Änderungs- oder Ergänzungswünsche bitte an info@geothermie.de