Fündigkeitsrisiko

Das Hauptrisiko in der tiefen Geothermie ist das so genannte Fündigkeitsrisiko. Es bezeichnet das Risiko, bei der Erschließung eines geothermischen Reservoirs eine unzureichende Thermalwasserförderrate zu erzielen und/oder eine zu geringe Lagerstättentemperatur anzutreffen. Diese beiden Größen sind besonders wichtig, da von ihnen die Leistung des Geothermiekraftwerks wesentlich abhängt. Die Fündigkeit wird meist zu Beginn eines Projektes definiert, d.h. der Projektentwickler und der Investor legen fest, ab welcher Mindestförderrate und welcher Temperatur das Projekt wirtschaftlich (entsprechend der Renditeerwartung des Investors) und damit erfolgreich ist. Eine Bohrung gilt dabei als fündig, wenn diese Kriterien erreicht oder überschritten werden. Im Einzelnen können dem Fündigkeitsrisiko zugeordnet werden:

-        Reduzierte thermische Ergiebigkeit

-       Geringe Injektivität

-       Veränderte/ verschlechterte chemische Zusammensetzung

-       Unerwünschte Sekundärfündigkeit (Kohlenwasserstoffe, Radioaktivität)

Eine so genannte Teilfündigkeit liegt vor, wenn die Kriterien zur Fündigkeit nicht erreicht sind, jedoch eine Nachnutzung mit einem anderen Konzept technisch möglich und z.B. mit der Auszahlung eines Teils der Versicherungssumme auch wirtschaftlich ist.

Das Fündigkeitsrisiko ist zum Teil versicherbar. Versichert werden nicht Regionen, in denen noch keine Erfahrungen vorliegen. Für neuere Technologien, die Aspekte mit Forschungs- und Entwicklungscharakter beinhalten (Petrothermale Systeme, EGS und HDR) läßt sich eine Fündigkeit zurzeit noch nicht versichern.


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