Schadensgrenze
Schadensgrenze
Schadensgrenzen, also Werte ab denen bei Erschütterungseinwirkungen auf Gebäude oder Bauteile Schäden (auch Kleinschäden wie Risse) möglich sind gibt die Norm DIN 4150 in Form von Anhaltswerten. Werden diese Werte nicht überschritten, sind Schäden auszuschließen. Werden diese Werte überschritten, sind Schäden möglich und es ist ein Einzelnachweis zu führen. Strukturelle Schäden an Gebäuden sind erst zu erwarten, wenn diese Anhaltswerte um mindestens das Zehnfache überschritten werden. Das Maß ist dabei die maximale Schwinggeschwindigkeit (Peak Ground Velocity, PGV) der Bodenbewegung.
Anhaltswerte nach DIN 4150

Weiter lesen: DIN 4150 (Februar 1999): Erschütterungen im Bauwesen – Teil 3: Einwirkung auf bauliche Anlagen
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