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Schadensbild (Erdbeben)

Das Schadensbild bei Erdbeben ist für größere Beben oft recht genau beschrieben. Bei größeren (entfernteren) Beben sind meist die Oberflächenwellen für die Schäden verantwortlich. Bei den Oberflächenwellen sind die Horizontalbewegungen des Bodens vorherrschend. Die Gebäudeschäden sind meist dementsprechend.

Bei kleinen Beben oder sonstigen Einwirkungen von Erschütterungen auf Gebäude oder Gebäudeteile lässt sich schwer ermitteln, ob diese von den Erschütterung stammen. Ein Indiz ist das örtliche und zeitliche Zusammentreffen. Bei Kleinschäden wie Rissen und anderen mehr kosmetischen Schäden kann das Alter manchmal abgeschätzt werden durch

  • Schimmel,
  • Ausblühungen,
  • Farbreste
  • Polleneinlagerungen

(im Riss) und so gezeigt werden, dass die Risse schon vor der Erschütterungseinwirkung vorhanden waren.

Induzierte Seismizität

Bei der induzierten Seismizität, also auch in einem Epizentralenfernungsbereich oft kleiner als die Herdtiefe, sind noch die Raumwellen (P und S) in den in den betroffenen Gebäuden aufgezeichneten Seismogrammen dominant. Ob nun P oder S die größeren Amplituden haben ist unterschiedlich. Es geht hier ohnehin nur um kosmetische Schäden, wie beispielsweise Putzrisse.

Insgesamt ist das Schadensbild auch bei Induzierter Seismizität, wie sie bei Geothermieprojekten auftreten kann, als Beweissicherung oft wenig hilfreich. Grundssätzlich ist immer zu ermitteln, ob andere Gründe (bautechnische Mängel) vorliegen. Diese sind wesentlich häufiger Grund für Bauschäden, die ja nahezu in jedem Haus vorhanden sind. Die Gerichtspraxis zeigt, dass Erschütterungen ausgesprochehn selten die Schadensursache sind.

Einwirkungsbereich

Das Schadensbild ist seit 2019 auch im Zusammenhang mit dem bergrechtlichen Einwirkungsbereich zu sehen und hier insbesondere mit der makroseismischen Komponente.

zuletzt bearbeitet Februar 2022, Änderungs- oder Ergänzungswünsche bitte an info@geothermie.de