Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies zur Verbesserung der Benutzererfahrung. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.

Falls Sie Probleme mit einer wiederauftauchenden Cookie-Meldung haben sollten, können Ihnen diese Anweisungen weiterhelfen.

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Mitglied werden Sponsor werden

Schadensgrenze (Erschütterungen)

Schadensgrenzen, also Werte ab denen bei Erschütterungseinwirkungen auf Gebäude oder Bauteile Schäden (auch Kleinschäden wie Putzrisse) möglich sind, gibt die Norm DIN 4150, Teil 3 in Form von Anhaltswerten. Werden diese Werte nicht überschritten, sind Schäden auszuschließen (Bergschadensvermutung, Beweislastumkehr). Werden diese Werte überschritten, sind Schäden möglich und es ist ein Einzelnachweis zu führen.

Strukturelle Schäden an Gebäuden sind erst zu erwarten, wenn diese Anhaltswerte um mindestens das Zehnfache überschritten werden. Das Maß ist dabei die maximale Schwinggeschwindigkeit (PGV).

Anhaltswerte nach DIN 4150

Zeile

Gebäudeart

Anhaltswerte für die Schwinggeschwindigkeit v in mm/sec

Fundament Frequenzen

Oberste Deckenebene, horizontal

1 bis 10
Hz

10 bis 50 Hz

50 - 100
Hz*)

alle Frequenzen

1

Gewerblich genutzte Bauten, Industriebauten und ähnlich strukturierte Bauten

20

20 bis 40

40 bis 50

40

2

Wohngebäude und in ihrer Konstruktion und/oder ihrer Nutzung gleichartige Bauten

5

5 bis 15

15 bis 20

15

3

Bauten, die wegen ihrer besonderen Erschütterungsempfindlichkeit nicht denen nach Zeile 1 und 2 entsprechen und besonders erhaltenswert (z. B. unter Denkmalschutz stehend) sind

3

3 bis 8

8 bis 10

8

*) Bei Frequenzen über 100 Hz dürfen mindestens die Anhaltswerte für 100 Hz angesetzt werden

Weblinks

DIN 4150 (Februar 1999): Erschütterungen im Bauwesen – Teil 3: Einwirkung auf bauliche Anlagen, Beuth Verlag.

Richtlinien der Bundesverbandes Geothermie e.V. zur Seismologie:

zuletzt bearbeitet Februar 2021, Änderungs- oder Ergänzungswünsche bitte an info@geothermie.de