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Bergbehörde

Die Bergbehörde ist die für die Bergaufsicht zuständige staatliche Sonderordnungsbehörde. Zur Durchführung der nach dem Bundesberggesetz (BBergG) vorgeschriebenen Bergaufsicht ist die Bergbehörde ermächtigt, Bergverordnungen zu erlassen. Zur Betriebsüberwachung wendet sie das Betriebsplanverfahren an. Die Bergaufsicht ist in der Bundesrepublik Deutschland Ländersache. In Nordrhein-Westfalen ist die Bergbehörde auf drei Ebenen tätig:

Am Beispiel NRW:

  1. Oberste Landesbehörde (Landesregierung)
  2. Mittlere Landesbehörde (Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 8; früher Landesoberbergamt)
  3. Untere Landesbehörde (Bergämter)   

zuletzt bearbeitet Mai 2020, Änderungs- oder Ergänzungswünsche bitte an info@geothermie.de