Seit 2009 fördert die Bundesregierung über das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) die Beheizung bzw. Kühlung von Gebäuden mittels Erneuerbarer Energien. Seitdem sind Bauherrn verpflichtet bei Neubauten mit über 50 m2 Nutzfläche min. 50 % der Wärme aus Erneuerbaren Energien zu beziehen (abweichende Werte gelten für die Solarthermie). Auch die Nutzung von Abwärme oder Dämmmaßnahmen können geltend gemacht werden. Zusätzlich gelten Vorschriften für die Sanierung von Altbauten.
Die finanzielle Förderung wird durch das Marktanreizprogramm (MAP) realisiert.
Literatur:
Weitere Informationen beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
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