Als Gefahrgut (ugs. Gefahrengut) bezeichnet man Stoffe, Zubereitungen (Gemische, Gemenge, Lösungen) und Gegenstände, welche Stoffe enthalten, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes beim Transport bestimmte Gefahren für
ausgehen können und die aufgrund von Rechtsvorschriften als gefährliche Güter einzustufen sind. Von den Gefahrgütern sind die Gefährlichen Stoffe abzugrenzen.
In der Geothermie fällt Gefahrgut nicht oder nur in geringen Mengen an, z.B. als Filterückstände. Eine vorschriftsmäßige Entsorgung wird durch das bergmännische Betriebsplanverfahren sichergestellt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrgut
zuletzt bearbeitet Januar 2020, Änderungs- oder Ergänzungswünsche bitte an info@geothermie.de