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Mineralwasser

Mineralwasser ist nach der deutschen Mineral- und Tafelwasserverordnung bzw. der österreichischen Mineralwasser- und Quellwasserverordnung ein Grundwasser mit besonderen Eigenschaften. Seine Inhaltsstoffe dürfen nur unwesentlich schwanken. Es muss aus unterirdischen Wasservorkommen stammen und von ursprünglicher Reinheit sein. Mineralwasser wird direkt am Gewinnungsort – Quelle/Brunnen – abgefüllt und benötigt eine amtliche Anerkennung.

Mineral- und Tafelwasserverordnung

Die rechtliche Grundlage von Mineralwasser ist die deutsche Mineral- und Tafelwasserverordnung (Min/TafelWV), letzte Fassung vom 1. Dezember 2006). Dieses schreibt strengere mikrobiologische Grenzwerte als beim Trinkwasser vor, die durch die Lebensmittelüberwachung kontrolliert werden. Sie gelten aber nur für den Ort der Abfüllung, nicht für den weiteren Weg bis zum Verbraucher, während die Anforderungen an Trinkwasser für den Ort der Entnahme gelten. Jede Quelle muss amtlich anerkannt sein, von denen gibt es in Deutschland derzeit 820. Amtlich anerkannte Mineralwässer werden mit dem Namen und dem Ort der Quelle vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Heilwasser gilt nicht als Lebensmittel, sondern fällt unter das Arzneimittelgesetz

Verkehrsbezeichnung

Verkehrsbezeichnung für natürliches Mineralwasser im Sinne der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung sind:

  • natürliches Mineralwasser
  • natürliches kohlensäurehaltiges Mineralwasser
  • natürliches Mineralwasser mit eigener Quellkohlensäure versetzt
  • natürliches Mineralwasser mit Kohlensäure versetzt
  • Säuerling oder Sauerbrunnen

Mineralwasser mit einem natürlichen Kohlendioxidgehalt von mehr als 250 mg/L darf zusätzlich als Säuerling oder Sauerbrunnen bezeichnet werden. Die Bezeichnung Sprudel (Süddeutschland) kann diese Benennung ersetzen, wenn das Mineralwasser im Wesentlichen unter natürlichem Kohlensäuredruck aus der Quelle hervorsprudelt. Oft ist die Bezeichnung „Sprudel“ auch Bestandteil des Quellnamens.

Stilles Mineralwasser ist ein natürliches Mineralwasser, das von Natur aus keine/wenig Kohlensäure enthält oder dem die Kohlensäure vollständig oder teilweise entzogen wurde. Es wird teilweise in die grüne Brunnen-Einheitsflasche abgefüllt. Deklaration und Kohlensäuregehalt stiller Wässer sind gesetzlich nicht vorgegeben. 

Weblink

https://de.wikipedia.org/wiki/Mineralwasser 

Zuletzt bearbeitet Januar 2020, Änderungs- oder Ergänzungswünsche bitte an info@geothermie.de