Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies zur Verbesserung der Benutzererfahrung. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.

Falls Sie Probleme mit einer wiederauftauchenden Cookie-Meldung haben sollten, können Ihnen diese Anweisungen weiterhelfen.

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Mitglied werden Sponsor werden

Strahlenschutzkommission

Die Strahlenschutzkommission (SSK) wurde 1974 als Beratungsgremium des Bundesinnenministeriums (BMI) gegründet. Sie entstand aus der Fachkommission IV „Strahlenschutz“ der am 26. Januar 1956 konstituierten Deutschen Atomkommission. Die Atomkommission und damit auch die Fachkommissionen bestanden bis 1971. An ihre Stelle traten ab Dezember 1971 vier Fachausschüsse, von denen der Fachausschuss „Strahlenschutz und Sicherheit“ die bisherigen Aufgaben der Fachkommission IV der Atomkommission übernahm. 

Nach der Satzung der Strahlenschutzkommission vom 9. Januar 1999 hat die SSK den Auftrag, das zuständige Bundesministerium  in den Angelegenheiten des Schutzes vor den Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen zu beraten. Sie kann dazu Ausschüsse und Arbeitsgruppen für besondere Aufgabenbereiche einrichten. Derzeit (Stand Januar 2009) gibt es sieben Ausschüsse zu den Themen Strahlenrisiko, Strahlenschutz in der Medizin, Radioökologie, Strahlenschutztechnik, Notfallschutz, Nichtionisierende Strahlen, Strahlenschutz bei Anlagen.

Die SSK erhält ihre Beratungsaufträge in der Regel vom zuständigen Bundesministerium; sie kann aber auch von sich aus Beratungsthemen aufgreifen. Die Beratungen münden in Empfehlungen und Stellungnahmen, die jeweils in den Ausschüssen und Unterausschüssen vorbereitet werden. Durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger werden sie in das kerntechnische Regelwerk aufgenommen und mit Rundschreiben des BMU zur Anwendung empfohlen.

Die 17 sachverständigen Mitglieder werden vom zuständigen Bundesministerium gewöhnlich für zwei Jahre berufen.

Weblink

http://de.wikipedia.org/wiki/Strahlenschutzkommission

zuletzt bearbeitet März 2021, Änderungs- oder Ergänzungswünsche bitte an info@geothermie.de