Das derzeitige Genehmigungssystem für geothermische Energie ist im Bergbaugesetz beschrieben. Als das Bergbaugesetz im Jahr 2002 eingeführt wurde, gab es in den Niederlanden jedoch kaum geothermische Wärmegewinnung. Mit der verabschiedeten Gesetzesänderung wird nun eine eigene Genehmigungsstruktur speziell für die geothermische Wärmegewinnung eingeführt, welche den Erfordernissen der geothermischen Untersuchungen und Gewinnung besser entspricht.
Ein Unternehmen, das geothermische Wärme gewinnen möchte, muss zunächst ein Suchgebiet beantragen, um den Boden auf geothermisches Potenzial zu untersuchen. Um die physischen Arbeiten wie Bohrungen und erste Förderungen dann zu beginnen, ist eine Inbetriebnahmegenehmigung nötig und zuletzt für die eigentliche Gewinnung eine letzte Folgegenehmigung, um das Abbaugebiet und die Abbautätigkeiten endgültig festzulegen.
Weitere Umsetzung
Es wird noch auf die Stellungnahme des Staatsrates zum Bergbaudekret gewartet, diese wird für November erwartet. Mehrere Themen der Bergbauverordnung werden derzeit vom Ministerium weiterentwickelt. Die Konsultationsrunde zur Bergbauverordnung wird Mitte Oktober/Anfang November folgen. Die Geothermie Nederland werden mit Hilfe einer Arbeitsgruppe Feedback und Beiträge liefern.
Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums wird die Gesetzesänderung voraussichtlich im zweiten Quartal 2023 in Kraft treten. Die geänderten Gesetze, Erlasse und Verordnungen werden spätestens 2 Monate vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung veröffentlicht.
Abstimmungsanträge
Während der Debatte über das Bergbaugesetz wurden von der PVV drei Anträge eingereicht. Über diese wurde heute ebenfalls abgestimmt. Ein Antrag wurde angenommen, einer wurde abgelehnt und über einen wird am 18. Oktober 2022 erneut abgestimmt. Lesen Sie mehr zu den Anträgen auf Eerstekamer.nl
Quellen: