Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am Montag, 06. November 2023, haben sich Bund und Länder darauf verständigt das BauGB noch in diesem Jahr einer umfassenden Novellierung zu unterziehen. Aus dem Ergebnispapier geht hervor, dass der Bund auf der Ebene der Bauleitplanung durch die Änderung des § 35 Abs. 1 BauGB einen speziellen Privilierungstatbestand für Geothermie (Tiefenbohrungen, Obertageanlagen und Netzanbindung) schaffen wird.
Der Gesetzgeber kommt damit der langjährigen Forderung des Bundesverbands Geothermie e. V. (BVG) nach einer Gleichbehandlung der Geothermie mit anderen bereits priviligierten erneuerbaren Energien nach. Ein großer Erfolg für die Branche!
Bund und Länder einigten sich außerdem darauf, im Wege der Raumordnung geeignete Flächen für Geothermie-Vorhaben auszuweisen in denen erleichterte Zulassungsanforderungen gelten sollen.
Die Ergebnisse der MPK im Detail finden Sie hier.