Im Rahmen des 2024 beschlossenen Wärmeplanungsgesetzes sind alle rund 11.000 Kommunen Deutschlands verpflichtet, Wärmepläne zu erarbeiten, um aufzuzeigen, ob und mit welcher zentralen Wärmeversorgung Anwohnende, Unternehmen und Energieversorger vor Ort rechnen können. Während große Kommunen (über 100.000 Einwohner) bereits Ende Juni ihre Ergebnisse vorlegen mussten, haben kleinere Gemeinden bis zum 30. Juni 2028 Zeit.
Die Gemeinde Unterhaching (fast 27.000 Einwohner) arbeitet bereits an ihrer Planung und stellte nun die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse vor. So zeigt sich, dass im Bestand bereits jetzt 62% des Energiebedarfs durch erneuerbare Quellen sichergestellt werden. Die Fernwärmeerzeugung ist bereits jetzt zu ca. 93 % klimaneutral und deckt rund 65 % des Energiebedarfs. Möglich macht dies das örtliche Geothermiekraftwerk, welches seit 2007 in Betrieb ist. Unter den Heizsystemen mit fossilen Energieträgern machen Gasheizungen mit rund 38 % den höchsten Anteil aus.
Auch zukünftig könnten durch den weiteren Ausbau der Geothermie massive Potenziale erschlossen werden: Bereits für die bestehende Bohrung wird ein Wärmepotenzial von rund 280 Gigawattstunden bescheinigt. Mittels drei weiterer Bohrungen könnte dieser Wert um 480 Gigawattstunden auf ca. 760 Gigawattstunden gesteigert werden.
Die Machbarkeit muss jedoch noch durch weitere Untersuchungen sichergestellt werden. Neben der Tiefengeothermie zählt auch die flächendeckende Sanierung als Möglichkeit mit besonders hoher Energieeinsparung. Bis zu 82 Gigawattstunden Wärme könnten dadurch pro Jahr gespart werden.
Die vollständige Wärmeplanung soll im Herbst abgeschlossen sein.
Mehr über die bisherigen Ergebnisse lesen Sie hier.