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Deutscher Bundestag verabschiedet Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

| News

Mit der Lockerung der Vorgaben für den Heizungstausch riskiert die Koalition höhere Kosten für Verbraucher und einen Rückschlag für die Wärmewende.

Quelle: Chat GPT, eigener Prompt

Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, zentrale Vorgaben des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu ändern. Im Mittelpunkt steht die sogenannte 65-Prozent-Regel, nach der neu eingebaute Heizungen überwiegend mit Erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Nach einer emotionalen Debatte im Deutschen Bundestag ist das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet worden.

Nach Auffassung der schwarz-roten Koalition waren die bisherigen Vorgaben zu eng gefasst. Das neue Gesetz verfolge daher einen technologieoffenen Ansatz, wie Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) wiederholt betonte. Ungeachtet der spürbaren Preisschwankungen infolge geopolitischer Verwerfungen ist der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen weiterhin zulässig. Voraussetzung ist, dass sie schrittweise mit einem steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe („Biotreppe“) betrieben werden.

Das Vorhaben stößt auf breite Kritik. Grüne Gase und Öle werden voraussichtlich nur begrenzt verfügbar und zugleich auch in anderen Bereichen gefragt sein. Dadurch könnten die Preise langfristig hoch bleiben. Auf Verbraucher könnten damit erhebliche Mehrkosten zukommen.

Gleichzeitig steht zu befürchten, dass durch die Abschwächung der bisher geltenden ordnungsrechtlichen Vorgaben der Ausbau der erneuerbaren Wärmeversorgung an Dynamik verliert.

Das GModG muss heute noch den Bundesrat passieren und soll voraussichtlich zum 01. November 2026 in Kraft treten.

Parallel zum GModG kommt es auch bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu Anpassungen. Seit dem 09. Juli 2026 können keine neuen Anträge mehr eingereicht werden. Die Maßnahme dient dazu, die neuen Förderbedingungen technisch umzusetzen. Der neue Richtlinientext liegt bis dato noch nicht vor.

Die neuen Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft. Bis dahin gilt: Wer bereits über eine gültige Bestätigung zu seinem Antrag (gBzA) oder eine Technische Projektbeschreibung (TPB) verfügt, kann seinen Förderantrag noch bis zum 20. Juli 2026 zu den bisherigen Förderkonditionen stellen. Neue Bestätigungen oder Projektbeschreibungen können dann erst wieder ab dem 21. Juli 2026 erstellt werden, ab dann gelten ausschließlich die neuen Förderbedingungen.