Die 2019 geschaffene Reallabore-Strategie erhält durch das Reallabore-Gesetz ein wichtiges Update. Zukünftig sollen uneinheitliche und restriktive Genehmigungsprozesse, fehlenden Vernetzungsmöglichkeiten und ausbleibender Erkenntnistransfer an die zuständigen Rechtsstellen kommuniziert werden können.
Reallabore bieten die Möglichkeit, in einem zeitgebundenen Rahmen Erkenntnisse zu neuen, innovativen Technologien zu sammeln und Chancen und Risiken direkt in der Praxis zu ergründen. Eingesetzt wird dieses Verfahren neben Bereichen wie Mobilität oder Luftfahrt auch im Zusammenhang mit Quartierslösungen. Ein Beispiel für ein solches Reallabor stellt das Forschungsvorhaben Geospeicher Berlin dar.
Im EnWG gab es verschiedene rechtliche Änderungen. Möglich wird dadurch künftig eine einfachere Integration von (kleineren) Erzeugungsanlagen in den Strommarkt. Weitere Anpassungen wurden bei der Höherauslastung der bestehenden Übertragungsnetze, dem Smart-Meter-Rollout sowie beim Bundesbedarfsplangesetz vorgenommen.
Die Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) dazu lesen Sie hier.