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BEW im Bundesanzeiger veröffentlicht

| News

Am gestrigen Donnerstag (18.08.2022) ist die überarbeitete BEW im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Mit der Fördermaßnahme erhalten Wärmenetz- und Wärmeanlagenbetreiber die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit für den Aus- und Neubau von kalten Nahwärme- und Fernwärmenetzen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat mit der überarbeiteten „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze – BEW“ eine wichtige Voraussetzung für die Steigerung des Anteils klimafreundlicher geothermischer Energie in Wärmenetzen geschaffen. Das Förderprogramm stellt für die Tiefe Geothermie und die netzgebundene Oberflächennahe Geothermie eine geeignete Grundlage dar, um die großen geothermischen Potenziale zu erschließen und so einen signifikanten Beitrag zur Wärmeversorgung zu leisten.

Um die Fördermaßnahme zukünftig noch wirkungsvoller zu gestalten, wird sich der Bundesverband Geothermie im Zuge der für 2026/27 geplanten Evaluierung dafür einsetzen, dass die folgenden Punkte berücksichtigt werden:

  • Einführung einer Betriebskostenförderung auch für die direkte Nutzung der Tiefen Geothermie aufgrund der hohen Investitions- und Stromkosten für die Förderpumpe
  • Gewährung der Förderfähigkeit aller Maßnahmen und Investitionen, die den untertägigen Teil eines Geothermieheizwerks betreffen
  • Gewährung der Förderfähigkeit aller notwendigen Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen
  • Schaffung einer staatlichen Fündigkeitsabsicherung
  • Entkoppelung der Förderung von Erkundungsmaßnahmen und Fündigkeit
  • Ausweitung der Förderung auf Maßnahmen zur Wärmespeicherung und kombinierten Gewinnung von Bodenschätzen (Lithium)
  • Ausweitung des Bewilligungszeitraums für die Förderung von Transformationsplänen und Machbarkeitsstudien auf 18 Monate, da die gegenwärtige Dauer von 12 Monaten zu kurz bemessen ist, um die dafür erforderlichen Maßnahmen umzusetzen

Überdies muss, um eine dauerhafte Dynamik beim Neu- und Ausbau von Wärmenetzen zu erzielen, die kontinuierliche Bereitstellung von Fördermitteln sichergestellt werden. Nur so erhalten die geothermischen Wärmewendemacher die für die Projektumsetzung zwingend erforderliche Planungs- und Investitionssicherheit. 

Link zur im Bundesanzeiger veröffentlichten Version: Amtliche Veröffentlichungen – Bundesanzeiger