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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) tritt am ersten Januar 2021 in Kraft.

| News

Die Förderungen von KfW und BAFA werden ab Januar 2021 mit der BEG neu geordnet und in drei Teilprogrammen gebündelt: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen.

Effizienzhäuser und -gebäude werden künftig noch besser gefördert. Bildquelle: Tierra Mallorca (Unsplash)

Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) startet ab Januar 2021 und löst damit die Fördertatbestände des Marktanreizprogramms „Heizen mit erneuerbaren Energien“ (MAP), des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE) sowie der Heizungsoptimierung (HZO) ab. Es werden damit die Beschlüsse des Klimaschutzprogramms 2030 zur Einführung der BEG umgesetzt. Mit der BEG sollen künftig noch stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien und damit ein entscheidender Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor gesetzt werden.

Dazu wurde das neue Programm in drei Teilprogrammen gebündelt: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen, die jeweils in einer Zuschussvariante oder einer Kreditvariante angeboten werden. Vorerst tritt nur die BEG nur für Zuschüsse bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen (BEG EM) in Kraft. Zum 01.07.2021 gehen BEG Wohngebäude (BEG WG) und BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG) – jeweils als Zuschuss- und Kreditförderung – sowie die Kreditförderung für die Einzelmaßnahmen (BEG EM) bei der KfW an den Start. Damit für den Endkunden keine Förderlücke entsteht, können bis zum 30.06.2021 noch wie gewohnt Anträge bei der KfW im Rahmen der Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ gestellt werden.

Zusammengefasst können laut BMWI folgende Änderungen hervorgehoben werden:

  • Vereinfachte Zugänglichkeit: Sämtliche Förderangebote (Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Fachplanung und Baubegleitung) können mit nur einem Antrag bei nur einer Institution (KfW oder BAFA) beantragt werden, inklusive Fachplanung und Baubegleitung; Förderbedingungen für Wohn- und Nichtwohngebäude werden angeglichen
  • Flexibilität für Antragsteller: Jeder Fördertatbestand wird sowohl als Zuschuss- wie auch als Kreditförderung angeboten (bislang teilweise nur Zuschuss bzw. teilweise nur Kreditförderung);
  • Integration von Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz: Bei Neubau und Sanierungen werden sog. EE-Klassen (z. B. „Effizienzhaus 55 EE“) für den Einsatz Erneuerbarer Energien eingeführt und die Förderquote angehoben;
  • Ambitionssteigerung: Bei der Sanierung werden mit der sehr anspruchsvollen Effizienzhausstufe EH 40 besonders ambitionierte Vorhaben stärker angereizt und gleichzeitig die Förderung der am wenigsten anspruchsvollen Stufen EH 115 beendet;
  • Digitalisierung und Zukunftstechnologien: Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung (z. B. Efficiency Smart Home) werden erstmals eigenständig förderfähig; damit wird die Betriebsphase von Gebäuden stärker berücksichtigt
  • Nachhaltigkeit: Neubauten mit Nachhaltigkeitszertifizierung (Zertifikat mit Qualitätssiegel „Nachhaltig Bauen“ des BMI) erhalten als sog. NH-Klassen (z. B. „Effizienzhaus 55 NH“) eine erhöhte Förderung entsprechend der EE-Klassen (NH- und EE-Klassen sind aber nicht kombinierbar); damit wird der Lebenszyklusansatz des Nachhaltigen Bauens stärker berücksichtigt;
  • Verbesserte Schnittstellen zur Energieberatung: Einzelne Sanierungsmaßnahmen, die nach einem zuvor erstellten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für eine Vollsanierung umgesetzt werden, werden besser gefördert; damit werden kosteneffizient geplante, schrittweise Sanierungen besser honoriert.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.