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Bundesregierung erleichtert den Ausbau von Geothermie

| News

Die Bundesregierung beschleunigt Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und für Wärmespeicher.

Foto: LoboStudio Hamburg/ Unsplash

Das Bundeskabinett hat die dafür notwendigen Gesetzesänderungen am Mittwoch, 4. September 2024, beschlossen. 

Damit werden genehmigungsrechtliche Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie sowie dem Ausbau von Wasser-Wärmepumpen und Wärmespeichern abgebaut. Die Beschleunigungsmaßnahmen sind Teil der von der Bundesregierung beschlossenen Wachstumsinitiative.

Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz (Bündnis 90/Die Grünen): „Das Potential der Geothermie, also der direkten Erdwärme aus tieferen Gesteinsschichten wurde jahrzehntelang in Deutschland vernachlässigt. Jetzt holen wir die Geothermie endlich aus ihrem Schattendasein. Wir sorgen dafür, dass die Wärmeenergie aus tiefen Erdschichten für unsere Energieversorgung gezielt und unbürokratisch erschlossen werden kann. So können wir die Energiewende auch im Wärmebereich schneller vorantreiben und damit unsere Abhängigkeit von Öl, Gas und Kohle weiter verringern. Geothermie hat viele Vorteile. Sie ist eine klimaneutrale, unerschöpfliche Energiequelle, die zuverlässig ganzjährig zur Verfügung steht. Mit Geothermie lässt sich zudem auch ein anhaltend hoher Wärmebedarf decken.“

Die einzelnen Gesetzesänderungen lauten wie folgt:

  • Im Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) wird klargestellt, dass die oberflächennahe Geothermie (bis 400 m) nicht in den Anwendungsbereich des Bergrechts fällt
  • Im Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und
    Wärmespeichern sowie weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen (GeoWG) werden Genehmigungsverfahren für Geothermie, bestimmte Wärmepumpen und Wärmespeicher beschleunigt, vereinfacht und digitalisiert. Dafür sind Änderungen im Berg- und Wasserrecht vorgesehen
  • Geothermieanlangen liegen, wie andere Anlagen für Erneuerbaren Energie, im überragenden öffentlichen Interesse
  • Flankierend finden sich im Gesetzentwurf zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, der bereits am 28.8. im Kabinett beschlossen wurde, ambitionierte wasserrechtliche Zulassungsfristen für Geothermie und Wärmepumpen
  • Die ebenfalls im Kabinett beschlossene Baurechtsnovelle sieht die Einführung eines Privilegierungstatbestandes für Geothermie vor und sorgt dafür, dass Geothermievorhaben im Außenbereich einfacher zugelassen werden können

Die vom Kabinett beschlossenen Gesetzesänderungen wird nun dem Bundesrat zugeleitet. Die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in voller Länge finden Sie hier.