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Bundesregierung stoppt Förderung für energieeffiziente Gebäude

| News

Die neue Bundesregierung hat die Förderung für energieeffiziente Gebäude vorläufig gestoppt und plant eine grundlegende Reform der Förderlandschaft.

Die Neugestaltung der Förderlandschaft war bereits angekündigt worden. Jetzt kam es zum vorläufigen Förderstopp für die Kfw-Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Bildquelle:(Symbolbild) Canva

Angesichts einer Antragsflut und einer «Fehlsteuerung» hat die neue Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude vorläufig gestoppt und plant eine grundlegende Reform. Wie das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium am Montag mitteilte, werden Anträge von der staatlichen Förderbank KfW nicht mehr bewilligt.

Endgültig eingestellt wird demnach die Neubauförderung des sogenannten Effizienzhauses, die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Hintergrund sei eine enorme Antragsflut im Monat Januar, insbesondere für die Neubauförderung, die die bereit gestellten Mittel deutlich übersteige.

Die Förderung für Sanierungen soll den Angaben nach wieder aufgenommen werden, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Über die Zukunft der Neubauförderung werde vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme zügig entschieden.

«Der Antragsstopp ist für die betroffenen Antragsteller eine traurige und enttäuschende Nachricht», erklärte Energiestaatssekretär Patrick Graichen. «Wir hätten diesen Schritt gern vermieden. Allerdings wurde in den vergangenen Jahren versäumt, die Förderkulisse und die gesetzlichen Neubaustandards anzupassen. Stattdessen wurde eine veraltete Förderung fortgeschrieben, die falsche Anreize setzt.» Diese Fehlanreize hätten zuletzt einen beispiellosen Run auf die Mittel produziert. «Ein Stopp der alten Förderung war deshalb jetzt unumgänglich. Wir nehmen als neue Bundesregierung diese missliche Situation zum Anlass, die Förderung und die gesetzlichen Standards für Neubauten zügig neu zu ordnen.»

Betroffen sind die KfW-Programme 261 Wohngebäude Kredit, 262 Kredit Einzelmaßnahmen,  263 für Kredite  Nichtwohngebäude, 264 Kredit Kommunen 461 Zuschuss BEG Wohngebäude, 463 Zuschuss BEG Nichtwohngebäude und 464 BEG Kommunen Zuschuss. Die Zuschussvariante im Programmteil BEG Einzelmaßnahmen, in der die BürgerInnen Fördergelder für die Heizungssanierung mit erneuerbaren Energien, Heizungsoptimierungen oder Dämmmaßnahmen beantragen können, ist derzeit nicht vom Förderstopp der BEG-Förderung betroffen.

Mit dem sogenannten Effizienzhaus 55 werde ein Standard mit Steuergeldern gefördert, der sich am Markt längst durchgesetzt habe, so Graichen. «Aber: Wo Klimaschutz drauf steht, muss auch Klimaschutz drin sein. Aktuell fördern wir das Falsche und dieses Geld fehlt dann bei tatsächlich wirksamen Klimaschutzmaßnahmen, beispielsweise bei der so wichtigen Gebäudesanierung. Das kann nicht so weitergehen.»

Fördermittel sollten künftig dort gezielt eingesetzt werden, wo die CO2-Einsparung am höchsten sei, so Graichen weiter. Dies sei im Gebäudebereich vor allem bei Sanierungsmaßnahmen der Fall. Graichen warf der schwarz-roten Vorgängerregierung eine «massive klimapolitische und fiskalische Fehlsteuerung» vor.

Quelle: dpa