Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies zur Verbesserung der Benutzererfahrung. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.

Falls Sie Probleme mit einer wiederauftauchenden Cookie-Meldung haben sollten, können Ihnen diese Anweisungen weiterhelfen.

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Mitglied werden Sponsor werden

Bundestag beschließt Geologiedatengesetz

| News

Der Bundestag hat heute den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Geologiedatengesetzes beschlossen. Das Geologiedatengesetz löst das veraltete Lagerstättengesetz aus dem Jahr 1934 ab.

Blick in den Plenarsaal

Die Neuregelung enthält erstmals eine Pflicht der zuständigen Behörden, geologische Daten zu sichern. Sie vereinheitlicht darüber hinaus die Pflichten zur Übermittlung geologischer Daten im gesamten Bundesgebiet. Weiterhin regelt der Gesetzentwurf die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten nach einem zeitlich gestuften Fristenmodell. Dementsprechend sollen auch geologische Daten, die aus kommerziellen Untersuchungen stammen, nach dem Ablauf bestimmter Fristen öffentlich bereitgestellt werden. 

Die Bundesregierung schafft mit diesem neuen Modell Rechtssicherheit und sorgt für einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen an Daten des geologischen Untergrunds einerseits sowie dem Schutz berechtigter Unternehmensinteressen andererseits. Das Anliegen einer transparenten Standortauswahl für ein Endlagerung hochradioaktiver Abfälle findet im Gesetz besondere Berücksichtigung.

Geologische Daten werden für zahlreiche Aufgaben des Bundes und der Länder benötigt. Sie sind notwendig für die Untergrundplanung und die umweltverträgliche Nutzung des Untergrunds.

Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen.

Quelle: BMWi