Gestern hat der Deutsche Bundestag den Haushalt für das Jahr 2025 beschlossen. Der Etat sieht u.a. auch Finanzmittel für „Ausgaben im Zusammenhang mit Darlehen der KfW zur Absicherung von Ausfallrisiken geothermischer Bohrungen“ vor. Damit ist eine weitere wichtige Voraussetzung für die Einführung einer finanziellen Garantie für geothermischen Bohrungen erfüllt. Das Fündigkeitsrisiko soll dabei in einen privatwirtschaftlichen und in einen öffentlichen Haftungsanteil (privater Rückversicherer und BMWE/KfW) aufgeteilt werden.
Fördermechanismus ist ein KfW-Förderdarlehen zur anteiligen Finanzierung der Tiefenbohrung, das im Schadensfall, also einer erfolglosen Bohrung ohne Wärmeertrag, nicht zurückgezahlt werden muss. Die Bundesmittel dienen hierbei nur zur Deckung der Mehrausgaben, sollte die Finanzmittel der prämienfinanzierten Versicherung nicht ausreichen. Aktuell finalisiert die KfW die Vorbereitungen für den Programmstart.
Die Barmittel für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) steigen im Vergleich zum Vorjahr auf 979 Mio. EUR. Ab dem kommenden Jahr wird das Förderprogramm für den klimaneutralen Aus- und Umbau von Wärmenetzen dann aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) in das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität überführt. Mit diesem Schritt soll eine zuverlässige Finanzierung der BEW sichergestellt werden. Die Mittel für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), über die auch der Heizungstausch gefördert wird, bleiben für das Haushaltsjahr 2025 konstant.