Mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz in einer vom Ausschuss geänderten Fassung angenommen.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Wirtschaft jährlich um 944 Millionen Euro entlasten. Die Bundesregierung führt zur Begründung aus, dass „in Zeiten multipler Krisen, stockender Konjunktur und angespannter Haushaltslagen [...] die Beseitigung überflüssiger Bürokratie besonders dringend“ sei. Sie stellt den Gesetzentwurf in einen Zusammenhang mit weiteren Maßnahmen zum Bürokratieabbau, etwa dem bereits verabschiedeten Wachstumschancengesetz. (hier lesen Sie die Information dazu in voller Länge).
Mit Blick auf die Geothermie ist somit die Oberflächennahe Geothermie aus dem Bundesberggesetz herausgenommen. So heißt es in Artikel 36 des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes: „In § 3 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b des Bundesberggesetzes vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist, werden vor den Wörtern „und die im Zusammenhang“ die Wörter „aus Bohrungen ab einer Teufe von 400 Metern“ eingefügt und wird das Wort „(Erdwärme)“ gestrichen.“
Damit entspricht der Gesetzgeber einer langjährigen Forderung des Bundesverbands Geothermie e.V.. Nun muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen, dies ist für den 18. Oktober geplant. Dann unterliegen Oberflächennahe Geothermiebohrungen nicht mehr bergrechtlichen Genehmigungsanforderungen, sondern müssen lediglich aus wasserrechtlicher Sicht geprüft werden.
Am 14. Oktober geht außerdem das Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen (GeoWG) in die erste Lesung im Bundestag.
14.10. GeoWG