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Bundesverband Geothermie fordert mehr Transparenz für Geologiedaten

| News

Das Geologiedatengesetz (GeolDG), das derzeit in Vorbereitung ist, soll insbesondere die Verfügbarkeit und Veröffentlichung geologischer Daten neu regeln,und das alte Lagerstättengesetz ablösen. Dies bezüglich fordert der Bundesverband Geothermie, dass geologische Daten öffentlich online zur Verfügung stehen und ein Erkundungsprogramm für den Untergrund Deutschlands gestartet werden.

In einer schriftlichen Stellungnahme zum Geologiedatengesetz schreibt der Bundesverband Geothermie, dass geologische Daten die Grundlage für die Nutzung der Geothermie sind. Nur wenn eine qualifizierte Datenbasis vorhanden ist, sind geothermische Projekte umsetzbar. Für Projektbetreiber und -entwickler, welche die Aufsuchung und Gewinnung von Erdwärme zur Bereitstellung von Fernwärme bzw. zur Stromproduktion anstreben, ist es essentiell, schon vorhandene Nachweis- und Fachdaten einzubeziehen.

Des Weiteren sollen die digitalen Daten auf Basis eines zentralen, öffentlich zugänglichen Online-Register aufbereitet werden. Das gegenwärtige Online-Tool unter www.geotis.de sollte als Fundament für ein solches Online-Register dienen.

Der Bundesverband bemängelt, dass der Untergrund in Deutschland nicht genug erforscht ist. Es gibt für weite Gebiete, wozu einige bedeutsame Wärmesenken zählen, nur ungenaue Abschätzungen der nutzbaren Horizonte. Daher schlägt der Bundesverband Geothermie vor ein umfangreiches Erkundungsprogramm zu initiieren. Aus dem Grund soll unter anderem gesetzlich geregelt werden, dass nichtfündige Geothermie-Bohrungen für weitere wissenschaftliche Untersuchungen den einschlägigen Forschungseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden.

Außerdem fordert der Bundesverband, dass die Berücksichtigung angemessener Nutzungsfristen dieser Daten entscheidend ist, da die Betreiber von Tiefengeothermieprojekten für die Ermittlung geologischer Daten außerordentliche Kosten schultern müssen und im wirtschaftlichen Wettbewerb stehen.

Der Bundesverband Geothermie begrüßt die Klarstellung, dass nichtstaatliche Bewertungsdaten nach § 10 GeolDG-E einem hohen Schutzbedürfnis unterstehen und nicht öffentlich bereitgestellt werden. Wir unterstützen insbesondere den in der Begründung zu § 28 GeolDG-E enthaltenen Verweis, dass seismologische Untersuchungen in Form von 3D-Modellen als geistiges Werk und damit als Bewertungsdaten einzustufen sind.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier. www.geothermie.de/fileadmin/user_upload/Verband/Politische_Position/190906_Stellungnahme_GeolDatenG_BV_Geothermie.pdfc

Stellungnahme lesen

Bild: blickpixel