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Bundesverband Geothermie veröffentlicht Impulspapier für den Wärmemarkt

| News

BVG reagiert auf das Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutzgesetz und den BMWi-Dialog „Klimaneutrale Wärme“ mit Vorschlägen zur Dekarbonisierung des Wärmemarktes.

BVG Präsident Erwin Knapek: "Es besteht also dringender Handlungsbedarf!" (Archivbild DGK 2019) Foto: Phillip Guelland

Das Bundesverfassungsgericht unterstrich in seinem Urteil vom 29. April 2021, dass eine Verlagerung von Treibhausgasminderungen in die Zukunft aufgrund von unterlassenen Maßnahmen nicht zulässig ist. Dies bedeutet, dass der Ausbau der Nutzung Erneuerbaren Energien stark beschleunigt werden muss. Dies erfordert die zügige Transformation des gesamten Energiesystems von der Erzeugung über die Verteilung, Speicherung bis hin zur Nutzung von Energieträgern.

Das Pariser Klimaschutzabkommens von 2015 verpflichtet Deutschland, seinen anteiligen Treibhausgasausstoß massiv zu senken. Insgesamt plant Deutschland eine Reduktion der Treibhausgas-Emissionen im Vergleich zu 1990 um 65 % bis 2030 und das Erreichen der bilanziellen Klimaneutralität bis 2050. Dies soll vor allem durch den Ausbau erneuerbarer Energien sowie eine Steigerung der Energieeffizienz erreicht werden.  Im Wärmesektor fand bisher nur ein langsamer, weitgehend auf Biomasse begrenzter Ausbau statt. BVG -Präsident Dr. Erwin Knapek: „Der größte Anteil des Primärenergieverbrauchs in Deutschland entfällt auf den Wärme- und Kältemarkt (ca. 50 %).  Darüber hinaus ist die Erzeugung von Wärme- und Kälte in Haushalten und Industrie für mehr als 30 % der Treibhausgasemissionen verantwortlich. 90 % dieser Energie wird immer noch aus fossilen Energieträgern bereitgestellt. Es besteht also dringender Handlungsbedarf!“

Bundesverband beteiligt sich am BMWi-Dialog „Klimaneutrale Wärme“

Das Bundeministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) möchte die Wärmewende gemeinsam mit den Akteuren des Wärmemarktes beschreiten und startete im Februar 2021 einen Dialogprozess. In der Broschüre „Dialog Klimaneutrale Wärme - Zielbild, Bausteine und Weichstellung 2030/2050“ stellt das BMWi zentrale Fragen für die zukünftige nachhaltige Energieversorgung Deutschlands und Europas.  Zur Beantwortung dieser Fragen spielt die Nutzung der geothermischen Energie aufgrund ihrer Nutzungsbandbreite, der Grundlastfähigkeit und der regionalen Verfügbarkeit eine äußerst wichtige, wenn nicht sogar entscheidende Rolle. Der Bundesverband Geothermie e. V. (BVG) und seine Partner haben diese Fragen aufgegriffen und beantworten sie in dem Impulspapier „Klimaneutrale Wärme aus 2030/2050 – Antworten auf zentrale Fragen“. Die Autoren zeigen auf, wie der Pfad zur Klimaneutralität im Wärmemarkt durch Geothermie zu erreichen ist und welche Maßnahmen die Politik dazu ergreifen kann

Die effizienteste Form, den Wärmemarkt mittels Sektorkopplung mit dem Strommarkt zu verknüpfen, erfolgt über die Nutzung der geothermischen Ressourcen. Oberflächennahe und Tiefe Geothermie haben den geringsten Flächenbedarf und hat den geringsten CO2-äquivalenten Fußabdruck pro Kilowattstunde, die höchste Jahresarbeitszahl und die geringsten Gestehungskosten aller EE-Technologien. Geothermie ist jederzeit und jahreszeitenunabhängig verfügbar und schafft lokale Arbeitsplätze.

Um die heimische Ressource Geothermie stärker zu nutzen bedarf es:

  • Der Entlastung des EE-Stroms für Wärmepumpen und Tiefpumpen von EEG-Umlage und Stromsteuer. Derzeit wird der Preis für den Strom für Erdwärmeheizungen durch Steuern und Abgaben verdoppelt; zum Vergleich: Öl und Gas werden nur zu 20-30 % belastet.
  • Ausbau der Untergrundkenntnisse durch ein Erkundungsprogramm. Die systematische Erkundung des Untergrundes von Staatsseite ist geeignet, eine Dynamik beim Ausbau der Geothermie zu erzeugen.
  • Eigenkapital stärkende KfW-Ausfallbürgschaften und eine Fündigkeitsabsicherung für die Startphase von Tiefen Geothermie Projekten.
  • Einen zeitnahen Start der Bundesförderung effiziente Wärmenetze zum Ausbau von geothermisch kompatiblen Wärmenetzen.
  • Die Wärmelieferverordnung muss novelliert und die Erfordernisse der Betriebskostenneutralität gestrichen werden, um Lock-in-Effekte zu vermeiden und klimaneutraler Fernwärme auch im Bestand einen deutlichen Schub zu verleihen.
  • Geothermie bietet auch die Möglichkeit für einen Einsatz als industrielle Prozesswärme. Deshalb ist hier eine Gleichstellung in der Förderrichtlinie zu Erneuerbaren Energien in der Industrie als neuer Baustein mit aufzunehmen.
  • Genehmigungsverfahren müssen für Geothermie-Heizungen vereinfacht und vereinheitlicht werden. Der Einbau von klima- und umweltschädlichen Gas-, Öl und Kohle- Heizungssystemen muss beendet werden.
  • Gerechte und an CO2-Emissionen orientierte Belastung von Energieträgern. Steuern und Abgaben sollten zukünftig noch wesentlich deutlicher an der Klima(schutz)wirkung der unterschiedlichen Technologien orientiert werden.

In dem Impulspapier verdeutlichen die Autoren an den Beispielen eines kleinen und eines großen Stadtwerkes (München und Grünwald) das eine Wärmewende mit oberflächennaher- und tiefer Geothermie schon heute Realität werden kann, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.

Das Impulspapier steht zum Download bereit. Die Pressemitteilung finden Sie hier.