Die EEG-Novelle, die diese Woche noch im Bundestag beschlossen wurde, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Nutzung der Potenziale der Geothermie in Deutschland. Für die geothermische Stromerzeugung sieht das EEG 2021 einige Verbesserungen bei der schrittweisen Absenkung der Vergütung des Geothermiestroms vor.
Der Bundestag und der Bundesrat verschieben die Degression bei der Vergütung von Geothermiestrom von 2021 auf 2024. Die Vergütung sinkt ab 2024 um 0,5 Prozent, statt der bisher für 2021 vorgesehenen 5 Prozent. Die Degression soll später auf 2 Prozent steigen, wenn die installierte elektrische Leistung 120 Megawatt erreicht hat.
Der Präsident des Bundesverbandes Geothermie, Dr. Erwin Knapek, begrüßt diese Änderung: „Es freut mich, dass die Koalition die Bedeutung der installierten Leistung für die Ausrichtung der Degression erkannt hat. Dadurch verbessert sich die Planbarkeit für Projektentwickler von Geothermiekraftwerken. Sinnvoller wäre jedoch, wenn die zeitliche Steuerung der Degression komplett entfällt und nur noch die installierten Megawatt geothermischer Kraftwerksleistung darüber entscheiden, welcher Vergütungssatz gilt.“
Die zukünftige Teil-Finanzierung der EEG-Umlage aus dem Bundeshaushalt bleibt ebenfalls ein wichtiger Schritt. Die durch die CO2-Bepreisung ermöglichten Zuschüsse zur EEG-Finanzierung sind geeignet, die EEG-Umlage zu stabilisieren und perspektivisch zu senken. Darüber hinaus bleibt der Bundesverband Geothermie bei seinem Vorschlag, Kosten innerhalb des EEG durch gezielte Fördermechanismen wie beispielsweise einen Flexibilitätszuschlag zu reduzieren. Dies würde das durch die aktuelle Novellierung bereits gesetzte, wichtige Preissignal für die Nutzung der Geothermie in Verbindung mit Wärmepumpen weiter verstärken.
Eine verpasste Chance sieht die Geothermiebranche bei der Befreiung von der EEG-Umlage. Weiterhin müssen Betreiber von Geothermiekraftwerken EEG-Umlage für regenerativ produzierten Strom, der für den Betrieb der Pumpen eingesetzt wird, EEG-Umlage bezahlen. BVG-Präsident Knapek sieht bei der EEG-Befreiung eine Schieflage: „Es ist widersprüchlich, wenn die energieintensive Industrie oder die Produzenten von synthetischem Wasserstoff von der Zahlung der EEG-Umlage befreit wird, die Betreiber von Kraftwerken, die umweltfreundlichen Strom und Wärme aus Erdwärme herstellen, diese gleichzeitig aber bezahlen müssen.“
Insgesamt bewertet BVG-Präsident Dr. Erwin Knapek die EEG-Novelle 2021 positiv: „Die nun beschlossenen Anpassungen im EEG, einem der wichtigsten Instrumente zur Förderung Erneuerbarer Energien, verbessern die Rahmenbedingungen für neue Geothermie-Projekte. Es ist ein Aufbruchssignal für die gesamte Branche.“ Knapek betont allerdings auch: „Wir dürfen uns darauf nicht ausruhen, denn auch wenn die Anpassungen in die richtige Richtung gehen, reichen sie nicht aus, die enormen Potenziale der Geothermie als konstante und grundlastfähige Technik zur Strom-, Wärme- und Kälteproduktion zu nutzen!“
Tatsächlich bietet Geothermie als einzige Erneuerbare Energie die Möglichkeit, die drei Sektoren Strom, Wärme und Kälte sowie Verkehr zu koppeln. Das Ausbaupotenzial bleibt weiterhin hoch.
Den EEG 2021-Beschluss-Text finden Sie unter:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0701-0800/763-20.pdf?__blob=publicationFile&v=1