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EEG-Erfahrungsbericht für Tiefe Geothermie online abrufbar

| News

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Quellen ins Stromnetz. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch zu steigern auf 40 bis 45 Prozent bis zum Jahr 2025, 55 bis 60 Prozent bis zum Jahr 2035 und mindestens 80 Prozent bis zum Jahr 2050.

Quelle: Pfalzwerke Geofuture Geothermie Insheim 14

Um zu gewährleisten, dass diese Ziele erreicht und die Grundsätze des EEG und verbesserte Markt- und Netzintegration der erneuerbaren Energien berücksichtigt werden, wird das EEG regelmäßig evaluiert. Die gec-co Global Engineering & Consulting-Company GmbH ist vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beauftragt worden, die notwendigen Daten zu erheben und zu analysieren, um die Regelungen im EEG 2014 für die Stromerzeugung aus Geothermie zu evaluieren. Außerdem hat gec-co für die Entwicklung des neuen Ausschreibungssystems für Erneuerbare Energien die fachlichen Grundlagen miterarbeitet und geprüft, ob und inwieweit Ausschreibungen aus fachlicher Sicht für Geothermie sinnvoll sind oder am bisherigen Vergütungssystem festgehalten werden soll. In dem Bericht wurde nicht nur die gegenwärtige Situation analysiert und dargestellt, sondern es wurden auch jeweils Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Förderrahmens gemacht.

Für die Ausgestaltung des EEG bei der nächsten geplanten Reform 2020 empfiehlt der Bericht u.a.:

§  Der anzulegende Wert für Strom aus Geothermie ist mit 25,2 ct/kWh beizubehalten, da es bisher zu keiner relevanten Marktbildung, bzw. zum Versagen des Marktes und somit auch in der Folge zu keinen kostensenkenden Effekten gekommen ist.

§  Es besteht weiterhin eine Förderlücke.

§  Der Degressionsmechanismus könnte angepasst werden, indem keine kalendergesteuerte Degressionsregelung angestrebt wird, da sich diese in der Vergangenheit als Ausbauhemmnis dargestellt hat. Eine Anpassung der Degressionsregelung auf Ausbauziele (wie auch bei anderen EE) sollte angestrebt werden. Derzeit sind ca. 38 MW geothermische Kraftwerksleistung am Netz. Bis zum Erreichen von 100 MW installierter Leistung sollte die Degression ausgesetzt werden. Danach werden folgende Werte vorgeschlagen:

o   Bei Erreichung von 100 MW installierter Leistung verringert sich der anzulegende Wert um 1,5%.

o   Bei Erreichung von 200 MW installierter Leistung verringert sich der anzulegende Wert um 2%.

o   Bei Erreichung von 300 MW installierter Leistung verringert sich der anzulegende Wert um 2,5%.

o   Für jede weiteren 100 MW installierter Leistung verringert sich der anzulegende Wert um 3%.

o   Sollte der jährliche Zubau einen Wert von 60MW überschreiten, so verringert sich der anzulegende Wert um weitere 2%

§  usw.

 

Den vollständigen Bericht mit allen Empfehlungen finden Sie auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums hier.