Gemeinsam mit seinen Mitgliedern hatte der BVG schon seit geraumer Zeit dafür geworben, dass neben der durch Wärmepumpen genutzten Oberflächennahe Geothermie auch die direkte Nutzung der Tiefen und Mitteltiefen Geothermie für einen Einsatz als industrielle Prozesswärme geeignet sei. Die nun erfolgte Gleichstellung in der Förderrichtlinie ist daher ein großer Erfolg für die Branche.
Die – inzwischen final im Ressortkreis abgestimmte – Novelle sieht eine Förderung über Modul 2 vor. Hierbei sind Förderquoten in Höhe von 45, 55 sowie 65 Prozent (große, mittlere und kleine Unternehmen), bei maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben geplant. Voraussetzung ist, dass 50 Prozent der erzeugten Energie als Prozesswärme genutzt werden. Maßgeblich für den Nachweis ist die Planungsgrundlage.
Die Errichtung und Inbetriebnahme von Geothermieanlagen, inklusive Bohrungen, werden ebenso gefördert wie Machbarkeitsstudien. Erstere sind 48 Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheids umzusetzen, letzere 24 Monate nach Erhalt. Im Falle eines Projektabbruchs – etwa durch technische, geologische oder bergrechtliche Unwägbarkeiten – können die bis dahin angefallenen Kosten trotzdem noch gefördert werden.