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EU-Kommission genehmigt Bundesförderung für Wärmenetze (BEW)

| News

Das Förderprogramm der Bundesregierung zur Umstellung der Fernwärme auf Treibhausgasneutralität und zum Neubau klimaneutraler Netze hat gestern grünes Licht aus Brüssel bekommen.

Bildquelle: Heiko Kueverling/Shutterstock.com

Nach langem Warten hat die Europäische Kommission die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) am gestrigen Dienstag (02. August) beihilfrechtlich genehmigt. Die Förderung kann damit Mitte September starten.

Mit der BEW fördert die Bundesregierung den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75-prozentiger Wärmeeinspeisung aus erneuerbaren Energien und Abwärme, die Erweiterung und Verdichtung sowie die Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze. Gefördert werden in einem ersten Schritt Machbarkeitsstudien für neue Wärmenetze und Transformationspläne frür die Umstellung bestehender Netze auf erneuerbare Energien und Abwärme. Kernstück der BEW ist dann in einem weiteren Schritt die Förderung von Investitionen und teilweise sogar Betriebskosten, wenn die in den Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden. 

Die Investitionskostenförderung erfolgt in Höhe von maximal 40 % der Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur. Fördergegenstände sind u.a. Anlagen zur Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Tiefe Geothermie, Solarthermie, Großwärmepumpen zur Nutzung von Umweltwärme, Biomasse), die Einbindung von unvermeidbarer Abwärme, sowie Infrastrukturmaßnahmen zur Wärmeverteilung und Optimierung des Netzbetriebs.

Für die Wärmeerzeugung aus strombasierten Wärmepumpen und Solarthermieanlagen wird zusätzlich eine Betriebskostenförderung über einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt. Für schnell realisierbare Einzelmaßnahmen, also Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen und Wärmeübergabestationen kann zudem eine Investitionskostenförderung nach vereinfachten Anforderungen beantragt werden, es ist also keine Machbarkeitsstudie oder kein Transformationsplan erforderlich.

Insgesamt stehen rund 3 Mrd. € bis 2026 zur Verfügung. Nach Inkrafttreten des Förderrichtlinie wird die Antragsstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich sein.

Der Förderstart ist für Mitte September vorgesehen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)