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Frist für RED III endet - schnellstmögliche nationale Umsetzung unter Brancheneinbindung erforderlich

| News

Am 21. Mai endete die Frist zur Umsetzung zentraler Bestimmungen aus der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III in nationales Recht. Nun ist schnelles Handeln gefragt.

Foto: Unsplash/ Alexey Larionov

In einer Pressemitteilung fordert die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energien e.V. (BEE) Dr. Simone Peter schnelles Handeln seitens der Bundesregierung an, um Verzögerungen in den Verfahren und ein Nebeneinander gegensätzlicher Vorgaben für die Behörden zu vermeiden.

„Die EU-Notfallverordnung hat durch die Straffung von Verfahren zu einer deutlichen Beschleunigung bei den Genehmigungen für Energieinfrastruktur und Erneuerbaren Energieerzeugungstechnologien, allen voran Wind und Photovoltaik geführt. Die gestrafften Verfahren haben in die Arbeit der Behörden Eingang gefunden. Ziel der RED III ist es, diese Vereinfachungen dauerhaft zu etablieren. 

Der Ampelkoalition gelang es nicht, die RED III fristgerecht in deutsches Recht zu überführen. Damit droht eine absurde Situation in den Genehmigungsbehörden: Diese müssten dann über einen Teil der Genehmigungsverfahren nach dem beschleunigten Prozedere entscheiden, für neu beantragte Verfahren wäre das alte, eigentlich überholte Genehmigungsregime maßgebend. Das Nebeneinander widersprüchlicher Vorgaben wird nur zu unnötiger Mehrarbeit und Konfusion in den Behörden führen. Das ist unbedingt zu vermeiden,“ so Peter.

Der Bundesverband Geothermie e.V. (BVG) unterstützt den Appell, die  RED III schnellstmöglich in nationales Recht zu überführen. In diesem Zusammenhang ist auch die im Koalitionsvertrag festgehaltene zügige Verabschiedung des Geothermieerschließungsgesetzes wichtig. Der BVG begrüßt, dass das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sich mit Hochdruck dieser Aufgabe widmet.