Gegenwärtig gilt ein Förderstopp für die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN sowie EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW). Bereits bewilligte Förderbescheide fallen nicht unter diesen Stopp. Weitere Anträge werden derzeit aber vorläufig nicht bewilligt. Einzig die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist nicht davon betroffen. Das teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am Freitag mit.
Was bedeutet das für die Geothermiebranche? Der Bundesverband Geothermie e. V. (BVG) hat dies in einer Grafik zusammengefasst. Ohne Übertreibung kann man sagen: Die Folgen wären fatal. Sowohl der Zubau von bis zu 1 Gigawatt thermischer Leistung, als auch 100 geplante Projekte und privatwirtschaftliche Investitionen mit einem Volumen von bis zu 2 Milliarden Euro sind hinfällig, wenn die Mittel für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) gestrichen werden.
Wir fordern deshalb die Bundesregierung dazu auf, schnellstmöglich einen Weg zu finden, die Finanzierung der Energiewende auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 verlässlich und auskömmlich zu gestalten. Um die großen Potenziale der Geothermie für die Dekarbonisierung unserer Wärmeversorgung zu heben, braucht es eine gesicherte Förderkulisse. Zudem benötigt die Branche für ihre Investitionsentscheidungen dringend Planungssicherheit. Sonst ist die Wärmewende in Deutschland abgesagt.