Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken ist zunächst befristet auf zwei Jahre bis zum 31. Januar 2025. Das Erlaubnisfeld Ilmenau I ist knapp 60 Quadratkilometer groß und erstreckt sich auf einer nahezu quadratischen Fläche rund um den Kurort Bad Bevensen.
Den Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme hatte die Stadt im vergangenen Jahr gestellt. Das LBEG hat den Antrag geprüft und dem Landkreis Uelzen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Ferner hat das Landesamt die Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf und die von der Fläche berührten Mitgliedsgemeinden Bad Bevensen, Jelmstorf, Altenmedingen, Römstedt, Barum, Emmendorf und Weste informiert. Nun hat das LBEG der Stadt Bad Bevensen die Erlaubnis erteilt, die aber lediglich das grundsätzliche Recht beinhaltet, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.
Bereits von 2012 bis 2020 war die Stadt Bad Bevensen Rechteinhaberin des Erlaubnisfeldes Ilmenau. Im Frühjahr 2020 hatte die Stadt die Erlaubnis vorzeitig zurückgegeben. Nun sieht die Antragstellerin neue Möglichkeiten, in dem Gebiet tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können. Sie hat daher die bergrechtliche Erlaubnis für das nun Ilmenau I genannte Feld beantragt und erhalten.
Quelle: LBEG