Diese Möglichkeit bietet sich im Rahmen des 2. vorbereitenden Verfahrens zur Ausarbeitung eines weiteren Klimaschutzvertrages. Ziel dieser Verträge ist es, die höheren Kosten durch den Umbau abzuschwächen und die Energiewende im Industriebereich voranzutreiben.
Die durch das Vorverfahren erhaltenen Informationen seien laut BMWK entscheidend, um das kommende Förderprogramm optimal gestalten zu können. Für Betriebe, die sich im kommenden zweiten Gebotsverfahren für eine Unterstützung bewerben wollen, ist die Beteiligung an dem vorbereitenden Verfahren Pflicht.
Teilnahmeschluss ist der 30. September.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des BMWK sowie hier. Dort können Sie sich auch die bisher abgehaltenen digitalen Sprechstunden ansehen.