Die Geophysik spricht von Makroseismik als einem Teilgebiet der Erdbebenkunde (Seismologie), wenn es darum geht, mit Erdbeben zusammenhängende Phänomene auf der Basis von Befragungen und Beobachtungen, nicht aber auf der Basis von Messungen zu beschreiben.
Die zentrale beschreibende Größe der Makroseismik ist die Intensität. Sie beschreibt nicht, wie die Magnitude die Stärke eines Bebens an sich, sondern die Stärke der Auswirkung eine Bebens an einem Einwirkungsort. Sie ist eine Immissions und keine Emissionsgröße. Sie nimmt dementsprechend mit der Entfernung vom Bebenherd ab. Für Inensitäten I-IV werden diese dadurch bestimmt, wie das Beben (an einem bestimmten Ort) verspürt wurde (Befragung), für Intensitäten V-XII aus der Beschreibung aufgetretener Schäden (an einem bestimmten Ort). Ergebnisse der Befragungen und der Beschreibungen werden mit Hilfe geeigneter Skalen (Heute meist: european makroseimic scale, EMS) in Intensitäten ausgedrückt.
Ein richtiges Gegenstück zu Makroseismik gibt es nicht. Es müsste etwa 'instrumentelle Seismologie' heißen. Hier ist das Immissionsmaß dann die Schwinggeschwindigkeit und nicht mehr die Intensität.
Eine besondere Bedeutung hat die Makroseismik für die vorinstrumentelle Zeit. Hier geht es dann meist darum, aus historischen Quellen auf dem Weg über Intensitäten oder Intensitätsverteilungen zu Abschätzungen der Magnituden zu kommen. Da große Beben selten sind, ist für statistisch gesicherte Daten oft die Anzahl der Beben, die instrumentell erfasst wurden nicht ausreichend und es muss auf vorinstrumentelle Informationen zurück gegriffen werden.
Die gelegentlich gemacht Einteilung der Beben selbst in Mikrobeben usw. hat mit der Definition des Wissensgebietes Makroseismik nichts zu tun. Auch nicht die mikroseismische Bodenunruhe. Die wissenschaftliche Beschäftigung mit dieser wird oft jedoch Mikroseismik genannt.
In der Geothermie geht es um induzierte Seismizität, also um Ereignisse, die durch die geothermischen Aktivitäten ausgelöst oder verursacht wurden. Da diese also einen Verursacher haben, sind eventuelle Schäden auch diesem Verursacher zuzuordnen und dementsprechend zu entschädigen (Bergrecht, Bergschadensvermutung, Einwirkungsbereich). Als Folge hierzu haben die 'Betroffenen' im Gegensatz zur natürlichen Seismizität hier ein Eigeninteresse, sie sind daran interessiert Entschädigungen zu erhalten. Dies bedingt, dass makroseismische Befragungen bei induzierter Seismizität oft wenig Sinn machen, insbesondere, wenn die Gefahr besteht, dass das Ausfüllen der Fragebögen durch Organisationen wie Bürgerinitiativen beeinflusst wird. Plausibilitätskontrollen haben hier dann eine zentrale Bedeutung.