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Bundestag beschließt Geothermiebeschleunigungsgesetz

| News

Mit dem Beschluss des GeoBG hat der Deutsche Bundestag ein klares Signal für den Fortschritt der Wärmewende gegeben.

Das GeoBG ist beschlossen. Foto: Sasun Bughdaryan / Unsplash

Endlich ist es soweit: Der Bundestag hat das Geothermiebeschleunigungsgesetz beschlossen. Angestoßen wurde es bereits durch die Ampelregierung, konnte jedoch nicht mehr durch diese beschlossen werden. Die Koalition von CDU/CSU und SPD haben das Gesetz neu aufgeleget und nun durch die Regierungsfraktionen verabschiedet.

Der Bundesverband Geothermie e.V. (BVG) begrüßt den Beschluss des Geothermiebeschleunigungsgesetzes (GeoBG) im Deutschen Bundestag. Mit dem neuen Rechtsrahmen setzt die Bundesregierung einen wichtigen Meilenstein für die Wärmewende und schafft verlässliche Bedingungen für die schnelle Umsetzung geothermischer Projekte in Deutschland. Stadtwerke, Energieversorgungsunternehmen und Industrie können künftig auf deutlich beschleunigte Verfahren und mehr Planungssicherheit setzen.

Als erstes geothermiespezifisches Gesetz überhaupt bestätigt es die große Bedeutung der Erdwärme als Schlüsselenergie der Wärme- und Kältewende. Es stellt die Erdwärmenutzung ins sogenannte überragende öffentliche Interesse. Bei der Schutzgüterabwägung im Rahmen der Genehmigungsverfahren ermöglicht dies eine angemessene Berücksichtigung der Chancen der Erdwärmenutzung für Klima, Umwelt und Menschen. Es stärkt heimische Unternehmen und stärkt die energiepolitische Unabhängigkeit Deutschlands.

Verbindliche Bearbeitungsfristen, etwa im Bergrecht, schaffen zudem bessere Planbarkeit und Transparenz für die beteiligten Akteure. Schon heute liegen über 160 bergrechtliche Aufsuchungserlaubnisse für tiefengeothermische Projekte vor – ein deutliches Signal, wie groß das Interesse an Geothermie ist und wie wichtig ein verlässlicher Rechtsrahmen ist. Seismische Voruntersuchungen sind zukünftig ganzjährig möglich und Behörden werden durch Erlaubnisfreistellungen für kleinere Anlagen sowie durch längere Laufzeiten von Betriebsplänen und damit gesunkenem administrativem Aufwand entlastet.

Das GeoBG erweitert ebenfalls den Blick auf die Kälteversorgung. Mit der Aufnahme von Wärmeleitungen bzw. potenziell auch von Kälteleitungen und Kältemaschinen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen nicht nur Heizung und Wärme, sondern auch erneuerbare und effiziente Kälteversorgung unter den Regelungsrahmen. Damit schafft das Gesetz Rechtsklarheit und Planungssicherheit für Technologien und Netze, die bei Nutzung von Erdwärme oder geothermisch gespeicherter Energie sowohl Wärme als auch Kühlenergie bereitstellen.

Als erstes geothermiespezifisches Gesetz überhaupt unterstreicht das GeoBG die Bedeutung der Erdwärme als Schlüsselenergie für eine klimafreundliche Wärme- und Kälteversorgung. Die Einstufung der Erdwärmenutzung als überragendes öffentliches Interesse sorgt dafür, dass die Chancen der Technologie, etwa für Klima, Umwelt und regionale Versorgungssicherheit, in Genehmigungsprozessen stärker berücksichtigt werden. Gleichzeitig stärkt das Gesetz die heimische Wertschöpfung und reduziert energiepolitische Abhängigkeiten.

Gregor Dilger, Geschäftsführer Bundesverband Geothermie e.V. erklärt: “Der Geothermieausbau stärkt nicht nur die energiepolitische Resilienz, sondern auch die heimische Wertschöpfung. Denn die Investitionen in Geothermie bleiben im Land. Das neue Gesetz ist ein wichtiger Impuls für Kommunen, Stadtwerke, Energieversorger und Industrieunternehmen, jetzt zu investieren – diese Akteure denken langfristig, sie sind vor Ort verankert und wollen strategische Versorgungssicherheit statt kurzfristiger Brennstoffsicherung. Für sich selbst sowie für ihre Bürger und Kunden.”

Auch der Bundesverband Erneuerbare Energien e.V. begrüßt das Gesetz. BEE-Präsidentin Dr. Ursula Heinen-Esser: “Mit dem Geothermiebeschleunigungsgesetz kommt die Regierung bei einem so zentralen energiepolitischen Thema wie der Wärmewende ins Handeln. Das Gesetz setzt ein wichtiges Signal für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und wirtschaftliche Stabilität. Erdwärme ist die Schlüsselenergie der Wärme- und Kältewende. Die Nutzung von Erdwärme schützt Klima, Umwelt und Menschen, stärkt heimische Unternehmen und macht uns energiepolitisch unabhängiger. Hier für Planungssicherheit und Bürokratieabbau zu sorgen, bringt die Energiewende einen entscheidenden Schritt voran.”

Den Link zur vollständigen Pressemitteilung als .pdf finden Sie hier.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie die durch den Ausschuss angepasste und ergänzte Version finden Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestages.