Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch klargestellt: Die Umwidmung der Mittel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zum Einsatz für den Klimaschutz ist verfassungswidrig. Nach der Karlsruher Entscheidung, ist völlig offen, wie zentrale Förderinstrumente, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien unterstützen sollten, nun mittel- und langfristig finanziert werden sollen. Auch die Geothermie wird empfindlich getroffen. Die Folgen für die Wärmewende und den Klimaschutz sind dramatisch.
Der Präsident des Bundesverbandes Geothermie e. V. (BVG), Helge-Uve Braun, appelliert eindringlich: „Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Bundesregierung jetzt schnell einen Weg finden, die Finanzierung der Energiewende verlässlich und auskömmlich zu gestalten. Um die großen Potenziale der Geothermie für die Dekarbonisierung unserer Wärmeversorgung zu heben, braucht es eine gesicherte Förderkulisse. Die Branche benötigt für ihre Investitionsentscheidungen dringend Planungssicherheit.“
Der BVG hat gestern bereits alle relevanten politischen Akteure angesprochen und die Bereitstellung der für den Geothermieausbau notwendigen Finanzmittel gefordert. Woher die Mittel für den Hochlauf der Technologie und für wichtige Förderinstrumente wie BEW, BEG und EEW nun kommen sollen, ist Gegenstand der aktuellen Haushaltsdebatte.
Gegenüber der Zeitung „Der Tagesspiegel“ betonte Wirtschaftsminister Habeck (B90/Die Grünen), dass alle zugesagten Verpflichtungen eingehalten würden - dies beträfe u.a. auch die Unterstützung von Geothermie-Projekten und den Ausbau der Fernwärme.