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Nach Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Bundesverband Geothermie fordert Geothermiegipfel

| News

Die Bundesregierung hat heute die 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Kabinett beschlossen – der Bundesverband Geothermie (BVG) sieht nun Handlungsbedarf.

Das Gebäudeenergiegesetz leitet den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen ein Foto: Pixabay

Mit dem Gesetzentwurf wird der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung gesetzlich verankert und die Dekarbonisierung des Wärmesektors eingeleitet.

Das neue GEG sieht vor, dass ab 01.01.2024 möglichst jede neue Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Sowohl im Neubau als auch in Bestandsgebäuden werden erdgekoppelte Wärmepumpen und geothermisch gespeiste Wärmenetze als Erfüllungsmöglichkeit dieser Vorgabe anerkannt. Damit gewinnt die Geothermie deutlich an Gewicht.

„Die Einführung der 65-Prozent-EE-Nutzungspflicht für den Einbau neuer Heizungen ab 2024 ist eine gute Nachricht für unsere Branche, denn unter den zulässigen Erfüllungsoptionen ist Geothermie die effizienteste Form der Wärmebereitstellung. Die Bundesregierung muss jetzt das riesige Potenzial, das die Erdwärme für die klimafreundliche Wärmeversorgung der Zukunft bietet durch entsprechende Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen adressieren und endlich ein Geothermie-Erschließungsgesetz auf den Weg bringen“, so BVG-Geschäftsführer Dr. André Deinhardt.

Damit dieses Potenzial sowie Zukunftsperspektiven einer weiträumigen geothermischen Wärmeversorgung und die dazu erforderlichen Gesetzesanpassungen in einem angemessenen Rahmen diskutiert werden können, fordert der BVG die Bundesregierung dazu auf, einen Geothermie-Gipfel abzuhalten. Nur so kann sichergestellt werden, dass die enormen Chancen, welche die Geothermie für die Wärmewende bietet, in Deutschland auch genutzt werden.