Wichtig für alle Antragstellenden: Am 23. Juni 2021 hat das Bundeskabinett das Klimaschutz-Sofortprogramm beschlossen. Damit fließen zusätzliche acht Milliarden Euro in konkrete Klimaschutzmaßnahmen. Von den Klimaschutzinvestitionen der Bundesregierung profitieren auch die Zuwendungsempfänger*innen des Förderaufrufs Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte: Die verbesserten Förderbedingungen des Corona-Konjunkturpakets bleiben bis zum Ende des Jahres 2022 bestehen. Das bedeutet, dass für Anträge, die zwischen dem 1. September 2021 und dem 31. Dezember 2022 gestellt werden, eine Förderquote von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt wird. Zusätzlich wurde die Gültigkeit des Förderaufrufs bis zum Jahr 2024 verlängert.
Nachweislich finanzschwache Kommunen können in diesem Zeitraum sogar eine Vollfinanzierung beantragen. Als finanzschwach gelten alle Landkreise, Städte und Gemeinden, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird. Von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird weiterhin eine angemessene Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 50 Prozent vorausgesetzt.
Aktuell fördert das Bundesumweltministerium durch den Förderaufruf Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte 37 Modellprojekte mit einem Gesamtvolumen von etwa 111 Millionen Euro. 16 Projekte wurden bereits umgesetzt. Bereits geförderte Projekte in den Bereichen der nachhaltigen Energie- und Wärmeversorgung, der innovativen Abfall- und Abwasseraufbereitung oder der zukunftsorientierten Mobilität zeigen das hohe Treibhausgasminderungspotenzial kommunaler Investitionsvorhaben auf. Zusätzlich machen sie deutlich, wie sich die Ideen auf das gesamte Bundesgebiet übertragen lassen.
Geothermie und Photovoltaik werden z.B. beim Aufbau des innerstädtischen E-Campus Freiburg, in dem öffentliche Gebäude mit Wärme und Energie aus Erneuerbaren Energien versorgt werden sollen, mit rund 5,2 Millionen Euro aus der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums gefördert.
Das Modellprojekt in Freiburg wird in den kommenden vier Jahren vom Bundesumweltministerium mit fast 5,2 Millionen Euro gefördert. In diesem Projekt mit Vorbildcharakter werden öffentliche Gebäude der Stadt Freiburg im Breisgau mit ihren jeweils unterschiedlichen Anforderungen der Energie- und Heizsysteme an ein gestuftes Wärmenetz und ein eigenes Stromnetz angeschlossen. Alle Gebäude sollen nach Fertigstellung nachhaltig durch Photovoltaik und Geothermie mit ausreichend Wärme und Energie versorgt werden. Ermöglicht wird dies durch eine intelligente Vernetzung digitaler Steuerungseinheiten sowie der Errichtung von Wärme- und Batteriespeichern. Mit diesem Projekt können jährlich bis zu 2.235 Tonnen CO2 eingespart werden.
Zweistufiges Antragsverfahren
Die wettbewerblichen Auswahlverfahren sind zweistufig gestaltet. In einem ersten Schritt werden die eingereichten Projektskizzen begutachtet. Für die ausgewählten Vorhaben schließt sich dann ein formelles Antragsverfahren an. Zur Skizzeneinreichung und Antragstellung berät das Team des Projektträger Jülich (PtJ) telefonisch unter 030 20199-3510 sowie per E-Mail unter ptj-ksi(at)fz-juelich.de.
Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Team vom Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums kostenlose Beratung an: telefonisch unter 030 - 39001-170 sowie per E-Mail unter skkk(at)klimaschutz.de.
Quelle: www.klimaschutz.de