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Ministerien legen Entwurf zur Kommunalen Wärmeplanung vor

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Wirtschafts- und Bauministerium wollen diesen am 28. Juni zum Beschluss ins Kabinett einbringen. Es soll die Länder dazu verpflichten, eine flächendeckende und verbindliche Wärmeplanung einzuführen.

Das neue Gesetz soll Kommunen einen klaren Rahmen für die Wärmeplanung geben Foto: Unsplash/ Sander S.

Der gemeinsame Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK, Robert Habeck, Bündnis 90/Die Grünen) und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB, Klara Geywitz, SPD) sieht vor, dass die Länder spätestens bis zum 31. Dezember 2026 Wärmepläne nach den Anforderungen des Gesetzes erstellen, sofern es sich um Gebiete handelt, in denen mehr als 100.000 Einwohner gemeldet sind. Spätestens bis zum 31. Dezember 2028 müssen dann auch alle Gebiete, in denen mehr als 10.000 Einwohner gemeldet sind, einen Wärmeplan vorlegen. Dabei gilt: Bereits existierende oder in der Erstellung begriffene Wärmepläne sollen durch die bundesgesetzlichen Regelungen weitgehend anerkannt werden.

Aus Sicht der beteiligten Ministerien ist ein solches Gesetz dringend notwendig, da sich viele Länder und Kommunen bisher aufgrund personeller und finanzieller Engpässe nicht oder nur unzureichend mit der Wärmeplanung befasst hätten. Mit dem Gesetz soll auch das überragende öffentliche Interesse am Ausbau der Wärmeinfrastruktur und Wärmeerzeugung gesetzlich verankert werden. Bei Ermessensentscheidungen staatlicher Stellen könnte erneuerbaren Wärmeprojekten so im Zweifel Vorrang eingeräumt werden.

Damit die Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) in den Sektoren Gebäude, Industrie und Energiewirtschaft erreicht werden können, muss der Wärmeverbrauch deutlich reduziert werden und gleichzeitig der Ausbau Erneuerbarer Energien an Tempo gewinnen.  Für Bestandsnetze soll die Vorgabe von 50 Prozent bis 2030 gelten, für neue Netze 65 Prozent bis spätestens 2045.

Das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ soll helfen, den Ausbau der Fernwärme und die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung voranzutreiben und die Planungssicherheit und einheitliche, ordnungsrechtliche Vorgaben für die Betreiber von Wärmenetzen sicherzustellen, heißt es in dem Entwurf.