Über die „Norddeutsche Bohranzeige Online“ können in Zukunft alle Bohrungen der vier Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen angezeigt werden, für die nach Lagerstättengesetz oder Berggesetz eine Anzeigepflicht besteht. Dazu zählen unter anderem Bohrungen nach Erdwärme, Grundwasser und Rohstoffen.
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen müssen sich vor Bohrbeginn jetzt nur noch fristgerecht an das LBEG und nicht mehr zusätzlich an die jeweils zuständigen geologischen Landesämter wenden. Für Niedersachsen und Bremen wird zusätzlich die Anzeige nach Wasserhaushaltsgesetz bei den Landkreisen ermöglicht. Damit ist in diesen Bundesländern zur Verwaltungsvereinfachung nur noch eine statt bis zu drei Anzeigen notwendig und diese kann einfach online erfolgen. Das LBEG übernimmt ab sofort mit der „Norddeutschen Bohranzeige Online“ die Verteilung der Anzeige an die zuständigen Behörden in den vier Bundesländern.
Wer beispielsweise eine Brunnenbohrung zur Gartenbewässerung oder eine Erdwärmebohrung niederbringen möchte, spart durch das neue digitale System Briefverkehr und Behördengänge. Angegeben werden müssen bei der Anzeige der Auftraggeber, die ausführende Firma, die Lage des Vorhabens und eine Beschreibung des Vorhabens (u.a. Bohrzweck, Bohrverfahren, Bohrbeginn).
Die „Norddeutsche Bohranzeige Online“ wurde gemeinsam mit den geologischen Diensten der vier beteiligten Bundesländer unter Federführung des LBEG erstellt. Sie löst mit ihrem neuen Layout und erweiterter Funktionalität die alte und bisher nur für das LBEG gültige Internetanwendung „Bohranzeige online“ ab. Allein über dieses Portal sind in den vergangenen Jahren 500-600 Anzeigen pro Monat eingegangen – etwa 50 % davon waren Erdwärmebohrungen.
Das LBEG wird als moderne Behörde auch zukünftig das Thema Digitalisierung und E-Government vorantreiben.
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Quelle: Pressemitteilung des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie