Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken ist zunächst bis zum 14. Oktober 2025 auf zwei Jahre befristet. Das Erlaubnisfeld „Borkum I“ ist gut 130 Quadratkilometer groß, umfasst die Nordseeinsel Borkum (Landkreis Leer) und im Wesentlichen südöstlich angrenzende Bereiche des Wattenmeeres im Deutschen Küstenmeer innerhalb der 12-Seemeilen-Zone.
Den Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme hatte die Nordseeheilbad Borkum GmbH im Februar dieses Jahres gestellt. Nachdem das LBEG den Antrag geprüft und den von der Fläche betroffenen Landkreis Leer, die Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“, den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die Deutsche Telekom AG Seekabel die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben sowie die Stadt Borkum informiert hatte, erteilt es nun die Erlaubnis. Diese gibt der Nordseeheilbad Borkum GmbH lediglich das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.
Die Nordseeheilbad Borkum GmbH sieht in dem Feld Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können.
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