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Novellierte EEW-Richtlinien gelten ab 15. Februar

| News

Die novellierten Förderrichtlinien der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) gelten ab dem 15. Februar. Dann startet die erste Wettbewerbsrunde mit einem Rundenbudget von 40 Millionen Euro.

Die novellierten EEW-Förderrichtlinien treten am 15. Februar 2024 in Kraft Foto: Absolut Vision/ Unsplash

Künftig wird auf Basis der gesamten Investitionskosten gefördert. Damit entfällt die zum Teil aufwändige Ermittlung der Kosten einer Referenzinvestition.

Die Förderung Tiefer Geothermie erfolgt, wie gehabt, ausschließlich über Modul 2 "Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien". Veränderungen gibt es hier mit Blick auf die Förderquote: große Unternehmen erhalten max. 40 % Förderung, Mittlere Unternehmen 50 % Förderung und Kleine Unternehmen 60 % Förderung. Damit ist die Förderquote um je 5 % abgesenkt worden. Der maximal mögliche Förderzuschuss pro Vorhaben wurde allerdings um 5 Mio. EUR auf maximal 20 Mio. EUR angehoben. Es wird außerdem eine Zinsverbilligung bei Krediten mit Tilgungszuschuss eingeführt.

Über den Förderwettbewerb werden zudem investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen. Berücksichtigt werden in diesem Zusammenhang auch Wärmepumpen, die "die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren aerothermischen, geothermischen, hydrothermischen oder solaren Energiequellen oder ungenutzten Abwärmequellen entziehen". Die Förderung bezieht sich hier aber ausschließlich auf die Wärmepumpe und nicht auf den geothermischen Teil.

Anträge für mehr Energie- und Ressourceneffizienz können von Unternehmen in dieser Wettbewerbsrunde aus positiv bewerteten Skizzen bis max. 30. April oder in den folgenden Runden beim Projektträger eingereicht werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz informiert in themenspezifischen Webinaren zu den Neuerungen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier